Neues Hundegesetz in Berlin - Deutsche Kinderhilfe begrüßt allgemeine Leinenpflicht
(Berlin) - Die Deutsche Kinderhilfe begrüßt die generelle Leinenpflicht für Hunde aller Größen, steht jedoch den weitgefassten Ausnahmeregelungen kritisch gegenüber. Das Berliner Abgeordnetenhaus hat gestern (23. Juni 2016) das neue Hundegesetz verabschiedet. Mit der Einführung der allgemeinen Leinenpflicht, der wichtigsten Neuregelung, ist die viel umstrittene frühere Vorgabe, Hunde erst ab einer Schulterhöhe von 30 Zentimetern an die Leine zu nehmen, ad acta gelegt.
Aus Sicht der Deutschen Kinderhilfe ist die Leinenpflicht für Hunde aller Größen unerlässlich, da das Aggressionspotential eines Hundes nicht von dessen Größe abhängt. Auch kleine Hunde haben eine Faszination für Kinder. Deren spontane Art birgt jedoch stets das Risiko, ungewollt den Jagdinstinkt eines Hundes auszulösen.
Rainer Becker, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe fordert daher "eine Abwägung zwischen dem Interesse der Hundehalter/-innen und dem Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit ausnahmslos und unzweifelhaft zugunsten des Kindes zu entscheiden." Die Deutsche Kinderhilfe bemängelt jedoch die Möglichkeit der Lockerung des Leinenzwangs durch eine Sachkundeprüfung und insbesondere die Geltung der Regelung ausschließlich für Hunde, die nach Inkrafttreten des Gesetzes geboren werden.
Die Deutsche Kinderhilfe ist eine staatlich unabhängige Lobbyorganisation für Kinder. Sie informiert die Öffentlichkeit über Missstände und leistet bundesweite Projektarbeit, um Veränderungen im Sinne von mehr Kinderschutz und Kinderrechten auf faktischer, gesetzlicher und politischer Ebene zu erzielen.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Kinderhilfe e.V.
Rainer Becker, geschäftsführender Vorstandsvorsitzender
Schiffbauerdamm 40, 10117 Berlin
Telefon: (030) 24342940, Fax: (030) 24342949
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