Neues Schwerbehindertengesetz
(Frankfurt) - Seit dem 1. Oktober 2000 ist das "Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter" in Kraft getreten.
Die wichtigsten Neuerungen in Kürze:
- Es wird ein flächendeckenden Netz von Integrationsfachdiensten eingerichtet; sie sollen Arbeitsämter und Hauptfürsorgestellen unterstützen.
- Die Hauptfürsorgestellen sind verpflichtet, die Kosten für eine notwendige Arbeitsassistenz zu übernehmen.
- Es gibt einen Anspruch auf Teilzeitarbeit.
- Die Beteiligungsrechte der Schwerbehindertenvertretungen werden erweitert.
- Es gibt neue Fördermöglichkeiten für so genannte Integrationsprojekte.
- Die Pflichtquote zur Beschäftigung Schwerbehinderter wird von sechs auf fünf Prozent gesenkt. Gelingt es nicht, bis Oktober 2002 die Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter um rund 50.000 zu senken, gilt ab 2003 wieder eine Pflichtquote von 6 Prozent.
- Für Arbeitgeber, die ihrer Pflicht zur Beschäftigung Schwerbehinderter nicht nachkommen, beträgt die Ausgleichsabgabe
- 200 Mark monatlich bei einer Beschäftigungsquote von drei bis fünf Prozent
- 350 Mark monatlich bei einer Beschäftigungsquote von zwei bis drei Prozent
- 500 Mark monatlich bei einer Beschäftigungsquote von unter zwei Prozent.
- Sonderregelung für Kleinbetriebe: Arbeitgeber mit bis zu 39 Arbeitsplätzen,
die weniger als einen Schwerbehinderten beschäftigen, zahlen monatlich 200 DM pro unbesetztem Platz, Arbeitgeber mit bis zu 59 Arbeitsplätzen zahlen monatlich 200 DM, wenn sie weniger als zwei Schwerbehinderte beschäftigen; sie zahlen 350 DM, wenn weniger als ein Schwerbehinderter beschäftigt wird.
Quelle und Kontaktadresse:
Industriegewerkschaft Metall (IGM)
Lyoner Str. 32
60528 Frankfurt
Telefon: 069/66930
Telefax: 069/66932843