Neues Stiftungssteuerrecht missverständlich und unzureichend -Bundesverband Deutscher Stiftungen unterstreicht weiteren Handlungsbedarf
(Berlin) - Die 2. und 3. Lesung des Gesetzes zur weiteren Förderung von Stiftungen" steht morgen auf der Tagesordnung der 96. Sitzung des 14. Deutschen Bundestages. Der Inhalt des Gesetzentwurfes der Regierungsfraktionen wurde dafür seit der 1. Beratung am 16.12.1999 nicht geändert.
Der Bundesverband Deutscher Stiftungen, Dachorganisation der gemeinnützigen Stiftungen in Deutschland, übt an dieser Unbeweglichkeit Kritik. Der Erste Vorsitzender des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen, Professor Dr. Axel Frhr. v. Campenhausen, sieht zwar weiterhin den guten Willen vieler Politiker zur Reform des Stiftungsrechts. Nur wenige wichtige Forderungen des Bundesverbandes werden allerdings mit der Verabschiedung des Gesetzes umgesetzt werden. Größer ist allerdings die Zahl der unbeachteten Vorschläge, ohne deren Umsetzung ein wirklicher Stiftungsboom ausbleiben wird."
Eine wichtige Forderung des Bundesverbandes bleibt die Erhöhung der Abzugsfähigkeit zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke auf 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte. Dies schließt eine Gleichbehandlung aller steuerbegünstigter Zwecke ein und beendet die Benachteiligung von z. B. Umweltschutz und Bildung.
Der zur Verabschiedung anstehende Gesetzentwurf ist nicht nur unzureichend, er macht das Spendenrecht mit der Einführung eines Sondertatbestandes, des zusätzlichen einmaligen Freibetrages von 40.000 DM, undurchsichtiger und komplizierter. Potenzielle Stifter lassen sich nur erreichen, wenn das geltende Spendenrecht vereinfacht wird. Der Geschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen. Dr. Christoph Mecking, ergänzt: .,Der Staat muss beim Spendenabzug großzügig sein. wenn er von seinen Bürgem mehr dauerhaftes Engagement für das Gemeinwohl erwartet."
Der Bundesverband hat in seinem "Standpunkt zur Weiterentwicklung des Stiftungs- und Stiftungssteuerrechts" (Januar 1999) und in den "Vorschlägen zur Weiterentwicklung des Stiftungs- und Stiftungssteuerrechts" (Dezember 1999) die Reformen im Einzelnen benannt, derer es bedarf, um eine wirkliche Stiftungsoffensive zu erreichen. Seine Anmerkungen zum vorliegenden Gesetzentwurf hat der Bundesverband Vertretern der Ausschüsse und der Bundesregierung im Februar 2000 übersandt.
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