Pressemitteilung | Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) - Hauptstadtbüro

Neues Telekommunikationsgesetz wird erstmals im Bundestag verhandelt / VATM: Gesetzgeber muss Bedingungen für gesamtwirtschaftliche Innovation und Arbeitsplätze schaffen

(Berlin) - Der Entwurf zu einem neuen Telekommunikationsgesetz geht nun in die Beratungen im Parlament. Den Auftakt bildet die erste Lesung im Deutschen Bundestag am 15. Januar 2004. Dann wird sich der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit ausführlich mit den einzelnen Regelungen des neuen Telekommunikationsgesetzes (TKG) befassen.

In den kommenden Monaten wird sich entscheiden, ob die Konzeption des neuen TKG für verlässliche Wettbewerbsbedingungen sorgen kann. Wichtig ist vor allem, dass mit dem TKG nicht - wie auch von Verbraucher- und Datenschützern befürchtet - die Grundlage für eine dramatische Ausweitung der Überwachungsmaßnahmen und Datenspeicherung gelegt wird.
Das Gesetz muss zudem die Möglichkeit für eine strenge Missbrauchskontrolle bieten und faire Preise für die Produkte, die die Wettbewerber von der Telekom als marktbeherrschendem Unternehmen beziehen müssen, gewährleisten.

„Gerade dort, wo Wettbewerb fehlt, werden sonst die Preise weiter steigen,“ warnt Peter Wagner, Präsident des VATM. Der Bundestag hat jetzt die Chance, dem neuen TKG wieder eine klare, EU-konforme Struktur und ein wettbewerbsfreundliches Gesicht zu geben.“

Ein politisch gewünschter Innovationswettbewerb, der sowohl Infrastruktur als auch Dienste mit einbezieht, kann nicht gesetzlich verordnet werden. Das neue TKG muss einen zuverlässigen Rahmen für Investitionen bieten und gleichzeitig die langfristigen Effekte für Konjunktur und Arbeitsmarkt im Blick haben.

Als Schlüsselindustrie mit hohem Wachstums- und Beschäftigungspotential ist die Telekommunikation ein wesentlicher Motor für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung. „Wir gehen davon aus, dass auf der Grundlage von wettbewerbsorientierten Rahmenbedingungen das Wachstum im Netz- und Dienstesegment im nächsten Jahr auf 6-7 Prozent steigen und damit wieder deutlich über dem Wachstum von 2003 liegen kann,“ so Wagner.

Die Fraktionen wollen dieses wichtige Gesetzesvorhaben zügig behandeln. Bereits für den 09. Februar 2004 ist eine Anhörung geplant. Es bleibt zu hoffen, dass ein Vermittlungsverfahren vermieden werden kann.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. - Hgst. (VATM) Albrechtstr. 12, 10117 Berlin Telefon: 030/50561538, Telefax: 030/50561539 VATM-Pressebüro Redaktionsbüro Kaiser Zugspitzweg 4 85375 Neufahrn Telefon: 0 81 65/93 97 70 Telefax: 0 81 65/93 97 72

NEWS TEILEN: