Pressemitteilung | Ärztekammer Niedersachsen

Neuregelung ab 1. August: Arzthelferinnen und Arzthelfer heißen jetzt Medizinische Fachangestellte / Neue Ausbildungsordnung will Kompetenz und Qualifikation des Assistenzberufs verbessern

(Hannover) - Die rund 230.000 Arzthelferinnen und Arzthelfer sowie 42.000 Auszubildende müssen sich ab/seit 1. August mit der neuen Berufsbezeichnung Medizinische Fachangestellte oder Medizinischer Fachangestellter (MFA) vertraut machen. Dies ist eine der zahlreichen Neuerungen, die die novellierte Ausbildungsordnung für diesen Assistenzberuf im Gesundheitswesen vorsieht. Dabei ist Hauptziel, Kompetenz und Qualifikation der Praxismitarbeiterinnen und -mitarbeiter zu verbessern, wie es sich aus den erhöhten Anforderungen in einem modernen Praxisbetrieb ergibt. Die Ausbildung zeichnet sich künftig durch eine stärkere Gewichtung der Themen Praxismanagement, Kommunikation, Patientenorientierung, Prävention und Notfallmanagement aus. Dieser Vorgabe entspricht nicht nur der veränderte Lehrplan mit insgesamt zwölf fächerübergreifenden Lernfeldern, sondern auch die von 45 auf nunmehr 75 Minuten erweiterte Abschlussprüfung. Darin enthalten ist die Aufgabe, in 60 Minuten einen komplexen Behandlungsfall mit allen Begleitprozessen zu bearbeiten und zu präsentieren.

In Deutschland beginnen Jahr für Jahr etwa 15.000 junge Menschen, vorwiegend Frauen, eine dreijährige MFA-Ausbildung. Allerdings zeichnet sich in zahlreichen Praxen eine Verknappung des Ausbildungsplatzangebotes ab. Die Präsidentin der Ärztekammer Niedersachsen, Dr. med. Martina Wenker, ruft ihre Kolleginnen und Kollegen daher dazu auf, auch künftig eine ausreichende Zahl von Ausbildungsplätzen bereit zu stellen, „selbst wenn dies mancher Praxis angesichts der angespannten finanziellen Verhältnisse schwer fällt.“ Nicht nur die traditionellen Arztpraxen seien auf gut ausgebildetes Personal angewiesen, sondern auch neue Versorgungsstrukturen wie Medizinische Versorgungszentren, Polikliniken und Krankenhausambulanzen im Rahmen der Integrierten Versorgung sowie große Versorgerpraxen im ländlichen Bereich kämen ohne qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht aus, sagt die niedersächsische Ärztechefin. Sie weist zugleich darauf hin, dass nicht alle Bewerberinnen und Bewerber die für diesen Ausbildungsberuf erforderlichen schulischen Qualifikationen mitbrächten. Insbesondere Lese- und Rechtschreibeschwächen sowie mangelhafte Rechenkenntnisse verhinderten bisweilen den Abschluss eines Ausbildungsvertrages.

Quelle und Kontaktadresse:
Ärztekammer Niedersachsen Rolf Heyde, Pressesprecher Berliner Allee 20, 30175 Hannover Telefon: (0511) 38002, Telefax: (0511) 3802240

(sk)

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