Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
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Neuregelung des Vermittlerrechts: Reform des Versicherungsvertragsrechts droht zur Nullnummer zu werden / Vermittlerrecht schafft maßgeschneiderte Ausnahmen für die deutsche Versicherungslobby

(Berlin) - Der Stärkung der Verbraucherrechte im Versicherungsvertragsrecht droht nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) ein Rückschlag. Hintergrund sind die von der Bundesregierung geplanten Neuregelungen über Rechte und Pflichten von Versicherungsvermittlern. "Wenn das verabschiedet wird, blieben die unbefriedigenden Zustände im Versicherungsvertrieb bestehen. Auch künftig würde nicht der Bedarf des Verbrauchers, sondern die Höhe der Vermittlerprovision über den Abschluss einer Versicherung entscheiden", warnte vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller. Die deutschen Haushalte blieben damit auch weiterhin überwiegend falsch und zu teuer versichert.

Am Donnerstag (26. Oktober 2006) entscheidet der Deutsche Bundestag in zweiter und dritter Lesung über den Gesetzentwurf, mit dem die europäische Richtlinie zur Versicherungsvermittlung in deutsches Recht überführt werden soll. Wiederholt hatte der vzbv Nachbesserungen an dem Gesetz verlangt, das nach EU-Recht eigentlich bereits am 15. Januar 2005 hätte in Kraft treten müssen. Wegen der Verzögerung ist Deutschland von der EU-Kommission bereits verklagt worden.

"Alle Schlupflöcher, die auf Druck der alten Bundesregierung zugunsten der Versicherungswirtschaft in der Richtlinie geschaffen wurden, sollen offenbar voll ausgenutzt werden - zum Leidwesen der Versicherten", so Edda Müller. In wesentlichen Punkten riskiere die Regierung zugunsten der Versicherungslobby sogar einen Bruch des europäischen Rechts.

Ein weiterer Kritikpunkt ist die Pflicht der Vermittler zur Begründung ihrer Produktempfehlungen: Nach der Richtlinie müssen Vermittler gegenüber ihren Kunden jede Produktempfehlung begründen. Die Bundesregierung will den Umfang der Begründung an die Höhe der Prämie koppeln: Je niedriger die Prämie, desto weniger Information. Ob die Versicherung gefährliche Deckungslücken aufweist, soll dagegen keine Rolle spielen. Zudem sollen Kunden nach dem vorliegenden Gesetzentwurf auf die Begründung der Produktempfehlung durch den Vermittler "freiwillig" verzichten können.

Qualifikation Fehlanzeige
Auch dem Ziel der Vermittlerrichtlinie, für eine angemessene Berufsqualifikation von Versicherungsvermittlern zu sorgen, wird der vorliegende Entwurf nicht gerecht. "Gebundene" Vermittler, die nur die Versicherungsprodukte eines bestimmten Versicherungsunternehmens verkaufen dürfen, brauchen nach dem Entwurf keine behördliche Berufszulassung, wenn ihnen der Versicherer bescheinigt, "angemessene" Berufskenntnisse zu haben. Was im Einzelfall als "angemessen" gilt, soll der Entscheidung des Versicherers überlassen werden. "Das ist ähnlich absurd, als würde ein Handwerksbetrieb seinen Gesellen Meisterbriefe ausstellen", sagte vzbv-Chefin Edda Müller.

Verkauf: Ja, Aufklärungspflicht und Haftung: Nein?
Entgegen den Vorgaben der EU-Richtlinie sollen nach der Umsetzung Bauspar- und Darlehensvermittler ohne angemessene Sachkunde Lebens- und Haftpflichtversicherungen verkaufen dürfen. "Doch es könnte noch schlimmer kommen, wenn der Wirtschaftsausschuss des Bundestags sich mit seinen Vorstellungen durchsetzt", befürchtet der vzbv. Der Ausschuss strebt an, dass Vermittler, die Versicherungen im Zusammenhang mit der Lieferung von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen vertreiben, von ihren zivilrechtlichen Pflichten entbunden werden. Dies betrifft: Die Pflicht zur Beratung, die Pflicht zur Begründung ihrer Produktempfehlung sowie die Schadensersatzpflicht nach einer Falschberatung.

Quelle und Kontaktadresse:
vzbv Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Carel Mohn, Pressesprecher, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit Markgrafenstr. 66, 10969 Berlin Telefon: (030) 258000, Telefax: (030) 25800218

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