Pressemitteilung | ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
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Nicht alle Tabletten dürfen geschluckt werden

(Berlin) - Einige Tabletten dürfen nicht geschluckt werden, sondern sollten unter der Zunge oder in der Wangentasche gehalten werden, um dort zu zergehen. Die enthaltenen Arzneistoffe gelangen über die Mundschleimhaut ins Blut. Da die Arzneistoffe ohne vorherige Leberpassage direkt ins Blut gelangen, setzt ihre Wirkung meist sehr schnell ein. Angewendet werden diese Arzneiformen beispielsweise bei der Behandlung von Angina pectoris-Anfällen oder bei akuten Schmerzzuständen. „Damit die gewünschte schnelle Wirkung erzielt werden kann, dürfen Schmelztabletten nicht geschluckt werden, sondern sollten langsam im Mund zergehen “, so Professor Dr. Martin Schulz, Geschäftsführer Arzneimittel der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) Dr. Ursula Sellerberg, Stellv. Pressesprecherin Jägerstr. 49-50, 10117 Berlin Telefon: (030) 40004-0, Telefax: (030) 40004-598

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