Pressemitteilung | Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern e.V. (VU)

Nicht Gerichte verhindern notwendige betriebsbedingte Kündigungen im öffentlichen Dienst, sondern politische Entscheidungen

(Schwerin) - "Das von allen Parteien und der Regierung immer wieder vorgebrachte Argument, eine betriebsbedingte Kündigung im Öffentlichen Dienst sei nicht möglich, ist falsch und widerspricht der Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichtes", erklärte heute (05.09.2005) in Greifswald der Präsident der Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern e.V. (VUMV), Klaus Hering. Er reagierte damit auf die Aussagen in den Anhörungen zum Personalabbau-Konzept der Landesregierung im Sonderausschuss des Landtages.

"Jedes Arbeitsgericht wird im Falle eines klar erkennbaren Wegfalls von Aufgaben, beispielsweise durch politische Entscheidungen, die betriebsbedingte Kündigung als rechtmäßig anerkennen, wenn formale Rechtsbedingungen, wie eine Sozialauswahl, beachtet wurden." Auch ist, laut Hering, die Aussage nicht richtig, bei betriebsbedingten Kündigungen könnten generell keine neuen Mitarbeiter eingestellt werden. Für neue Tätigkeiten kann sehr wohl auch neues Personal eingestellt werden. Erst der Verzicht auf Kündigungen führt im Gegenteil dazu, dass das Durchschnittsalter immer weiter steigt, weil keine neuen Stellen für junge Kräfte zur Verfügung stehen.

„Kein Arbeitsgericht würde eine Kündigung stoppen, wenn eine Schule geschlossen wird und der Hausmeister keine Aufgabe mehr hat. Im Land wird aber darauf verzichtet. Durch tarifliche Bindung und Gesetzeszwang auf die Kommunen, wie jetzt im Verwaltungsmodernisierungsgesetz, wird sogar die Praxis, keine betriebsbedingte Kündigung vorzunehmen, weiter zementiert. Nicht mehr benötigtes Personal wird ohne zwingend notwendige Aufgabe weiter beschäftigt. Der viel zu teure Überbestand an Verwaltungspersonal wird durch politische Entscheidungen und nicht durch die Gerichte verursacht.“

Zudem kritisiert die Wirtschaft, dass klammheimlich die laut Koalitionsvertrag (Nr. 274) bereits bis 2010 geplante "weitgehende" Stellenanpassung an das Niveau der westlichen Flächenländer aufgegeben wurde. Bereits heute hat Schleswig-Holstein 19,5 öffentlich Bedienstete pro 1.000 Einwohner. Wie in der Sondersitzung deutlich wurde, will Mecklenburg-Vorpommern bis 2015 erst 20,1 Stellen erreichen. Auch das immer wieder betonte Ziel, 10.000 Stellen bis 2010 zu reduzieren, ist nach den Aussagen im Ausschuss offenkundig auf 2015 hinausgezögert worden. Nach den Berechnungen der VUMV hat das Land dann immer noch über 3.000 Stellen zuviel. Das entsprechen rund 90 Millionen Euro pro Jahr, die für nachhaltige Investitionen nicht verwendet werden können.

"Die Wirtschaftsverbände fordern deshalb mit allem Nachdruck vom Land, die Regelungen zum Verbot betriebsbedingter Kündigung zurückzunehmen und Überlegungen, diese gar noch zu verlängern, zurückzustellen", so Hering.

Quelle und Kontaktadresse:
Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern e.V. Eckdrift 93, 19061 Schwerin Telefon: 0385/6356100, Telefax: 0385/6356151

NEWS TEILEN: