Pressemitteilung | Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks

Niedersächsisches OVG kippt 2G-plus-Regel für Friseure und Friseurinnen

(Köln) - Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hat am Freitag die strenge 2G-plus-Regel für Friseure und körpernahe Dienstleistungen in Niedersachsen gekippt. Die 2G-plus-Regel bei körpernahen Dienstleistungen sei unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens im Bundesland unangemessen, urteilten die Richter. "Diese positive Entscheidung für alle Friseure und Friseurinnen in Niedersachsen hat hoffentlich Signalwirkung für das gesamte Bundesgebiet. Denn sichere Friseurdienstleistungen sind nur unter den strengen Hygiene-und Schutzmaßnahmen der Salons gewährleistet", unterstreicht ZV Präsidentin Manuela Härtelt-Dören für den Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks (ZV).

Diese Entscheidung habe aufgrund der überzeugenden Argumentation eine Signalwirkung für alle Friseureund Friseurinnenin Deutschland.Nach der Entscheidung des OVG in Lüneburg dürfen Ungeimpfte in Niedersachsen nicht vom Friseurbesuch ausgeschlossen werden. Das Gericht bezog sich auf die körperpflegerischen Grundbedarfe, wozu etwa der Besuch beim Friseur oder der Fußpflege zählten. Das Infektionsrisiko könne durch das Tragen einer Maske oder eines negativen Corona-Tests deutlich eingedämmt werden.

Die niedersächsische Landesregierung hat auf diesen Beschluss reagiert. Für körpernahe Dienstleistungen gelte fortan in allen drei Warnstufen die 3G-Regelung, heißt es in der neuen Verordnung.Zum Erfolg dieses Urteils hat insbesondere auch das konsequente politische und mediale Engagement von ZV Präsidentin Härtelt-Dören und ihres Landesinnungsverbandes des niedersächsischen Friseurhandwerks beigetragen.

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks Louisa Schmidt, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Tel-Aviv-Str. 3, 50676 Köln Telefon: (0221) 9730370, Fax: (0221) 973037 30

(sf)

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