Pressemitteilung | Hauptverband der Deutschen Holzindustrie und Kunststoffe verarbeitenden Industrie e.V. (HDH) - Geschäftsstelle Bad Honnef

Normung beschäftigt sich erstmals mit Fußbodenbelägen aus Bambus

(Bad Honnef/Delft/Paris) - Fußbodenbeläge aus Bambus werden fälschlicher Weise oft als Parkett bezeichnet. "Diese Bodenbeläge bestehen allerdings aus einem Gras und nicht aus Holz", erklärt der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Holzindustrie (HDH), Dirk-Uwe Klaas. Eine Norm, die Fußboden aus Bambus regelt, gebe es derzeit noch nicht. "Aus diesem Grund beschäftigt sich seit kurzem eine Arbeitsgruppe auf europäischer Ebene mit diesen Produkten und will für entsprechende Klarheit sorgen."

Während zur Parkettherstellung in Deutschland überwiegend einheimische und europäische Holzarten verwendet werden - unangefochtene Nr. 1 ist dabei die Eiche - stammt das Rohmaterial für Bodenbeläge aus Bambus aus Asien, insbesondere aus China. Die größtenteils eingesetzte Grasart ist Phyllostachys Heterocycla Pubescens, die in China als "Mao Zhu" bezeichnet wird. "Kaufen europäische Kunden Bambusböden, so sichern sie überwiegend schlecht bezahlte Arbeitsplätze auf den Bambusplantagen und in den Herstellerwerken in China", erläutert Klaas.

Da oft auch qualitativ schlechte Ware nach Europa kommt, liegt es auch im besonderen Interesse der Verbraucher, dass mit normativen Regelungen zu definierten Eigenschaften, zur Qualität und zu passenden Prüfverfahren für sichere Produkte gesorgt wird. Daher wurde auf europäischer Normungsebene (CEN) eine technische Arbeitsgruppe unter dem Bereich CEN/TC 175/WG 33 (Round and sawn timber - Specific user requirements - Timber flooring) etabliert, die valide Prüfungen und technische Spezifikationen für Bodenbeläge aus Bambus erarbeiten soll.

Die Parkettherstellung in Europa und insbesondere in Deutschland blickt nicht nur auf eine lange handwerkliche und industrielle Tradition, sondern auch auf ein umfangreiches und belastbares Normenwerk zurück, das kontinuierlich weiterentwickelt wird. "Alleine schon deswegen, aber auch aufgrund der Tatsache, dass nur Parkette mit CE-Kennzeichnung in Europa und in Deutschland zusätzlich mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung in Verkehr gebracht werden dürfen, können sich Verbraucher hierzulande bei der Verwendung von Parkett behaglich, sicher und gut aufgehoben fühlen", so Klaas. Außerdem sichere der Einsatz von Parkett wichtige Arbeitsplätze in der Forst- und Holzindustrie in Deutschland und ganz Europa.

Quelle und Kontaktadresse:
Hauptverband der Deutschen Holzindustrie und Kunststoffe verarbeitenden Industrie und verwandter Industrie- und Wirtschaftszweige e.V. (HDH) Pressestelle Flutgraben 2, 53604 Bad Honnef Telefon: (02224) 93 77-0, Fax: (02224) 93 77-77

(cl)

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