Pressemitteilung | Deutsche Kinderhilfe - Die ständige Kindervertretung e.V.

Oberlandesgericht München: Richter holte sich Kinderpornos aus Strafakten

(Berlin) - Gestern berichtete die Süddeutsche Zeitung über den Fall eines Richters, der wegen des Besitzes von kinderpornografischem Material rechtskräftig verurteilt wurde.

Für die Deutsche Kinderhilfe e. V. bleiben schwerwiegende Fragen offen:

Zu Recht wurde der angeklagte Richter nach dem milderen alten Recht bestraft, denn die neue höhere Strafandrohung galt zum Zeitpunkt seiner Taten noch nicht.

Aber vor dem Hintergrund der Tatsache, dass sich die Rechtsauffassung in Deutschland derart weiterentwickelt hat, dass Kinderpornografie und dahinterstehender sexueller Missbrauch von Kindern durch Nachbesserungen im Strafgesetzbuch seit Juli zu besonders schweren Rechtsbrüchen = Verbrechen mit einer Mindestfreiheitsstrafe von 1 Jahr gemacht wurden, erschließt sich der Deutschen Kinderhilfe - Die ständige Kindervertretung e. V. nicht, wieso der angeklagte Richter mit einem bloßen Strafbefehl davonkam. Trotz alten Rechts wäre hier durchaus Spielraum nach oben gewesen.

Sicherlich mussten so genannte Strafminderungsgründe berücksichtigt werden, aber wie sieht es mit dem moralischen Unwert der Tat aus, wenn der Täter Richter war, der über andere Menschen zu richten hatte?

Hätte es da nicht wenigstens zu einer öffentlichen Hauptverhandlung kommen müssen?

Sicherlich hätte hierbei das Ansehen der Justiz Schaden nehmen können, aber nimmt es bei so einer "diskreten Lösung" wie einem Strafbefehl nicht noch mehr Schaden? Hier hat die Justiz die Möglichkeit einer öffentlichen Aufarbeitung verspielt und der Angelegenheit vollkommen unnötig einen bitteren Beigeschmack gegeben.

Und die allerwichtigste Frage wurde anscheinend nicht gestellt:

Was ist eigentlich mit all den Fällen, in denen der nun verurteilte ehemalige Richter Recht gesprochen hat über Menschen, die wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern oder Kinderpornografie angeklagt waren?

Kann er objektiv geurteilt haben über Menschen mit gleichen Neigungen?

Oder muss man nicht davon ausgehen, dass es auch mal zu dem einen oder anderen Freispruch oder einer geringeren Strafe als verdient gekommen ist im Rahmen der richterlichen Unabhängigkeit und der freien Beweiswürdigung?

Werden die zurückliegenden Urteile dieses Richters jetzt eigentlich überprüft und ggf. neu verhandelt?

"Dieser Fall eines Richters ist ein Fall im doppelten Sinne geworden, aber mich stimmt darüber hinaus besorgt, was dieser Mann für Urteile über seinesgleichen gefällt oder maßgeblich daran mitgewirkt haben dürfte", so Rainer Becker, Ehrenvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe - Die ständige Kindervertretung e. V.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Kinderhilfe e.V. Rainer Becker, geschäftsführender Vorstandsvorsitzender Schiffbauerdamm 40, 10117 Berlin Telefon: (030) 24342940, Fax: (030) 24342949

(sf)

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