Pressemitteilung | Deutsche Kinderhilfe - Die ständige Kindervertretung e.V.
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Oberstaatsanwalt fordert Bundesdatenbank zu Missbrauchsfällen / Die Deutsche Kinderhilfe unterstützt die Forderung uneingeschränkt und fordert weitere gesetzliche Reformen

(München) - Der Leiter der Zentralstelle für Ermittlungen gegen Kinderpornografie in Sachsen-Anhalt, Oberstaatsanwalt Peter Vogt, hat sich für eine Bundesdatenbank zu Missbrauchsfällen ausgesprochen. Diese würde ermöglichen, dass regelmäßig bei Missbrauchsfällen Schulen befragt werden können, ob die Opfer bekannt sind. Diese Forderung unterstützt die Deutsche Kinderhilfe uneingeschränkt und fordert von der Politik eine zeitnahe Umsetzung.

„Es ist an der Zeit, endlich auf Praktiker zu hören und einen wichtigen Schritt für eine effektive Fahndung ermöglichen“ so RA Georg Ehrmann, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe. „Diese Forderung darf nicht an der Geldfrage scheitern, denn zusätzliche Kosten sind in dem Fall kaum zu erwarten. Auch dürften Datenschützer keine Einwendungen haben. Dahinter darf sich die Politik nicht verstecken“ so Ehrmann weiterhin.

Seit Jahren fordert die Deutsche Kinderhilfe ebenfalls den Gesetzgeber auf, das Strafmaß für die Ahndung sexualisierter Gewalt gegen Kinder deutlich zu erhöhen. Der sexuelle Missbrauch von Kindern sowie die Herstellung, Verbreitung und Besitz von „kinderpornographischen“ Bildern – in Wahrheit handelt es sich um Darstellungen von sexueller Gewalt gegen Kinder und auch Kleinstkindern– werden in Deutschland nach jetziger Rechtslage nur als Vergehen eingestuft. Diese Taten müssen, ebenso wie etwa Raub oder Drogenhandel als Verbrechen eingestuft werden. „Derzeit stehen Eigentumsdelikte unter deutlich höherer Strafandrohung als Delikte, in denen Kinder Opfer von Gewalttaten sind“, mahnt Georg Ehrmann. „In welchem Zustand ist eine Gesellschaft, in der es nicht allgemeiner Konsens ist, dass sexuelle Gewalt gegen Kinder ein Verbrechen ist!

Der Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt muss als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden werden. Aus diesem Grund ist der Ansatz von Oberstaatsanwalt Vogt, Schulen und Kindergärten aktiv einzubinden, zu begrüßen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Kinderhilfe e.V. Pressestelle Schiffbauer Damm 40, 10117 Berlin Telefon: (030) 24342940, Telefax: (030) 24342949

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