Öffentliche Baulastträger blocken bei Schadensersatzansprüchen sofort ab / Was tun nach einem Schlaglochunfall?
(Henstedt-Ulzburg) - Kaum ist die winterliche Schneedecke weg, gibts ein anderes Problem: Schlaglöcher. Die öffentliche Hand als Baulastträger schafft es kaum, die Fahrbahnschäden des Winters im Frühjahr zu beseitigen. Der Ärger bleibt den Autofahrern. Denn niemand will für den Schaden aufkommen. Thorsten Rudnik, Sprecher des Bundes der Versicherten (BdV): Fahrzeughalter finden nach einem Schlaglochunfall selten bei der eigenen Vollkasko-Versicherung oder öffentlichen Stellen Gehör.
Den Verantwortlichen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht nachzuweisen, um so einen Schadensersatzanspruch zu erwirken, ist meist schwieriger, als auf einer Glatze Locken zu drehen, betont BdV-Geschäftsführerin Lilo Blunck: Da wird ein Hinweisschild aufgestellt und vom Verkehrsteilnehmer angemessenes Fahrverhalten verlangt, fertig. Dass es dennoch zu unverschuldetem Schaden kommen kann, sei selten oder nur sehr schwer nachweisbar.
Allerdings gibt es nach Kenntnis von Thorsten Rudnik durchaus Fälle, in denen Baulastträger für Fahrzeugschäden aufkommen mussten. Das Landgericht Halle habe beispielsweise zu Gunsten eines Autofahrers entschieden (Aktenzeichen: 7 O 470/97). Der Fahrer war auf einer Bundesautobahn des Bundeslandes Sachsen-Anhalt in ein zwölf Zentimeter tiefes Schlagloch geraten. Das Land betonte zwar, dass es für den fraglichen Autobahnabschnitt eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h angeordnet und durch Beschilderung auf Straßenschäden hingewiesen habe. Doch den Richtern genügte das nicht. Denn die Vertiefung hatte der Kraftfahrer nur deshalb nicht bemerkt, weil er vorschriftsgemäß mit 60 km/h hinter einem LKW hergefahren war und das Loch zu spät erkannte. Grundsätzlich dürfe ein Verkehrsteilnehmer, der eine Bundesautobahn befährt, darauf vertrauen, dass diese sich in einem verkehrssicheren Zustand befindet.
Wer durch ein Schlagloch geschädigt wird, sollte sich an den zuständigen Baulastträger wenden (bei der Polizei erfragen). Vor allem, wenn Hinweisschilder fehlen, könnte das Erfolg haben. Rudnik: Wichtig ist, möglichst viele Nachweise zu sammeln, dazu zählen etwa Zeugenaussagen anderer Verkehrsteilnehmer und Fotos vom Unfallort.
Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Versicherten e.V.
Lilo Blunck, Geschäftsführerin
Postfach 11 53, 24547 Henstedt-Ulzburg
Telefon: (04193) 99040, Telefax: (04193) 94221
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