Ohne nachgelagerte Besteuerung bleibt jede Rentenreform unzulängliches Stückwerk
(Berlin) - Die jetzt bekannt gewordenen Pläne der Bundesregierung, bei der anstehenden Rentenreform auf die nachgelagerte Besteuerung der Altersvorsorge zu verzichten, sind unverständlich und falsch. Ohne die Einführung einer nachgelagerten Besteuerung bleibt jede Rentenreform unzulängliches Stückwerk. Wer jetzt einen solchen Schritt erwägt, hat die Notwendigkeit einer echten und tief-greifenden Rentenreform immer noch nicht begriffen.
Die Bundesregierung darf sich bei der anstehenden Rentenreform nicht an der richtigen Beantwortung der grundsätzlichen Frage, wie die Beiträge zur Altervorsorge und die Renten künftig steuerlich zu behandeln sind, vorbei mogeln, kritisierte Arbeitgeberpräsident Dr. Dieter Hundt heute in Berlin.
Ziel einer rationalen und verlässlichen Rentenpolitik muss es sein, alle Beiträge zur Finanzierung der späteren Altersvorsorge steuerfrei zu stellen und die Steuer erst dann zu erheben, wenn den Bürgern die Alterseinkommen tatsächlich zufließen. Eine solche nachgelagerte Besteuerung im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung, der betrieblichen Altersversorgung und der privaten Eigenvorsorge ist nicht nur im Sinne einer steuerlichen Gleichbehandlung der Bürger sachgerecht und erforderlich, sondern auch unverzichtbar für die Anpassung der Rahmenbedingungen der kapitalgedeckten betrieblichen und individuellen Altersvorsorge an internationale Standards.
Der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung aller Alterssicherungseinkommen muss schrittweise erfolgen. Dabei muss der Tatsache Rechnung getragen werden, dass große Teile der heutigen und künftigen Renten bereits aus versteuertem Einkommen finanziert worden sind, erklärte Hundt.
Ich fordere die Bundesregierung mit allem Nachdruck auf, den Einstieg in die nachgelagerte Besteuerung in der anstehenden Rentenreform umzusetzen. Ohne eine solche gesetzliche Regelung werden wir unser Altersvorsorgesystem langfristig nicht sichern können, sagte Hundt.
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