Pressemitteilung | Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern e.V. (VU)
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Ostdeutsche Spitzenverbände der Wirtschaft fordern Sicherheit bei Korb II des Solidarpaktes II

(Schwerin) - Die Spitzenverbände der ostdeutschen Wirtschaft haben die Forderung der Ministerpräsidenten der Neuen Bundesländer unterstützt, wonach die Zusage zum Korb II des Solidarpaktes II nicht der Föderalismusreform geopfert werden darf.

Dazu sagte der Präsident der Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern e.V. (VUMV), Klaus Hering, am 15. Dezember: "Im Jahr 2001 hat Bundeskanzler Schröder den Solidarpakt II mit beiden Körben zugesichert, der Bundesrat hat zugestimmt. Das kann jetzt nicht einfach ignoriert werden." Für die Wirtschaft haben vor allem die 51 Milliarden aus dem Korb II eine besondere Bedeutung, weil daraus die Wirtschaftsförderung ab 2005 finanziert wird.

"Im Gegensatz zum Korb I hat es die Politik bis heute nicht geschafft, diesen Korb II zu definieren und mit Maßnahmen zu untersetzen. Der Pakt gilt ab Januar 2005, die Planungssicherheit für Investoren ist bisher gleich Null", so Hering.

Die ostdeutschen Spitzenverbände der Wirtschaft fordern insbesondere den Bund auf, die Zusagen zum Korb II zu manifestieren und die Verwendung zu definieren.

"Wir begrüßen das grundsätzliche Ansinnen der Föderalismusreform, die Beziehungen zwischen Bund und Ländern zu entflechten. Die Zurückhaltung des Bundes, den Korb II mit konkreten Maßnahmen zu untersetzen, lässt uns aber befürchten, dass dabei die berechtigten Interessen der ostdeutschen Wirtschaft nicht ausreichend berücksichtigt werden." betonte Hering.

Einigkeit herrsche inzwischen darüber, dass die Entstehung einer wettbewerbsfähigen Industrie in Ostdeutschland über den Erfolg des weiteren Aufbau Ost entscheidet. "Die Realität zeigt uns, dass dieser Tatsache in der Praxis noch nicht Rechnung getragen wird", so Hering abschließend.

Quelle und Kontaktadresse:
Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern e.V. Eckdrift 93, 19061 Schwerin Telefon: 0385/6356100, Telefax: 0385/6356151

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