Pressemitteilung | Deutsche Kinderhilfe - Die ständige Kindervertretung e.V.

Pandemiebedingte Lernrückstände: Deutsche Kinderhilfe fordert krisenfeste Regelung zur Lernförderung

(Berlin) - Das milliardenschwere "Corona-Aufholpaket", das voraussichtlich am kommenden Mittwoch im Bundeskabinett beschlossen wird, soll Kindern und Jugendlichen dabei helfen, aufgebaute Lernrückstände, die durch Schulschließungen und Distanzunterricht entstanden sind, wieder aufzuholen.

Bundesfamilienministerin Giffey betonte, den Fokus gerade auf benachteiligte Kinder, Jugendliche und Familien legen und diese gezielt unterstützen zu wollen.

Die Deutsche Kinderhilfe - Die ständige Kindervertretung e. V. begrüßt diesen Unterstützungswillen. Sie fordert in diesem Zusammenhang jedoch deutlich schnellere Hilfe für benachteiligte Schüler*innen:
So soll die bestehende Regelung zur Gewährung von Lernförderung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket jetzt gelockert und krisenfest aufgestellt werden.

Gemäß § 28 Absatz 5 SGB II wird außerschulische Lernförderung dann gewährt, wenn "diese geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele zu erreichen". Wesentliche Lernziele gelten jedoch schon dann als erreicht, wenn am Schuljahresende das entsprechende Fach mit der Note "ausreichend" bewertet wurde.

Diese für betroffene Kinder sehr starre und immer noch zu spät kommende Regelung sollte daher gerade jetzt in der Corona-Krise dahingehend gelockert werden, dass Lernförderung auch zur Leistungsverbesserung und zum Aufholen pandemiebedingter Lernrückstände gewährt wird. Denn das Aufholen von Lernrückständen duldet keinen Aufschub, insbesondere nicht für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien, zumal sie während des Lockdowns zeitweise gänzlich von der Bildung abgehängt wurden und ein Ende der Krise noch nicht absehbar ist.

"Gerade vor dem Hintergrund, dass die Gelder aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bei weitem nicht abgerufen werden, ist es völlig unverständlich, dass in Zeiten von Corona Lernförderungsanträge für Schüler*innen immer wieder abgelehnt werden, weil die Note "ausreichend" noch zu gut ist, um Nachhilfe bekommen zu können, beklagt Rainer Becker, Ehrenvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe. "Das ist ein bildungspolitischer Skandal und ein Armutszeugnis für unser Land, in dem der Bildungserfolg der Kinder ohnehin zu stark vom Geldbeutel der Eltern abhängt", so Becker weiter.

Die Deutsche Kinderhilfe unterstützt mit ihrer bereits prämierten Aktion "Bildung für ALLE" seit vielen Jahren Kinder aus bedürftigen Familien, deren Anträge auf Lernförderung von den Jobcentern abgelehnt wurden, damit sie dennoch ihre benötigte Nachhilfe erhalten. Dem Verein liegen zahlreiche abgelehnte Anträge von verzweifelt hilfesuchenden Familien vor - denn aktuell ist zweifelsohne ein erhöhter Nachhilfebedarf zu beobachten.

Die Deutsche Kinderhilfe fordert die Politik daher dazu auf, die Regelung zur Gewährung von Lernförderung unverzüglich zu lockern, damit benachteiligte Schüler*innen so schnell wie möglich und nicht - wie mit dem Corona-Aufholpaket geplant - erst nach den Sommerferien Hilfe erhalten können. Die Regelung zur Lernförderung wurde zuletzt 2019 mit dem Starke-Familien-Gesetz geändert, wodurch die Versetzungsgefährdung als Bedingung für die Gewährung der Nachhilfe entfiel. Um Langzeitschäden bei betroffenen Kindern und Jugendlichen abzuwenden, müsste nun nochmals nachgebessert werden, sodass sie längerfristig eine bessere Perspektive auf einen gelingenden Bildungserfolg haben.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Kinderhilfe e.V. Pressestelle Schiffbauerdamm 40, 10117 Berlin Telefon: (030) 24342940, Fax: (030) 24342949

(mj)

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