Pressemitteilung | (FPSB) Financial Planning Standards Board Deutschland e.V.

Personalie: Anlegerschützerin ist neue Vorsitzende des Ehrengerichts im FPSB / Certified Financial Planner wählen Münchner Rechtsanwältin

(Frankfurt am Main) - Mit großer Mehrheit wählte die Mitgliederversammlung des Financial Planning Standards Board Deutschland e. V. (FBSP Deutschland) die bekannte Anlegerschützerin Rechtsanwältin Katja Fohrer zur Vorsitzenden des Ehrengerichts. Ihre Kanzlei Mattil & Kollegen ist seit mehr als zehn Jahren auf Kapitalanlagerecht spezialisiert. Der Verband, der in Deutschland die Certified Financial Planner® (CFP®) und die Certified Foundation and Estate Planner (CFEP®) vertritt, hat die wohl schärfsten Standesregeln der Finanzdienstleistungsbranche. Verstöße gegen das Regelwerk werden mit Sanktionen belegt, die von Ermahnungen über Geldstrafen bis zum lebenslangen Entzug der Lizenz reichen. Das vierte „E“ der so genannten 4-E-Regel (Education, Examination, Experience und Ethics), die für alle 100.000 CFP weltweit verbindlich ist, hat damit auch in Deutschland die Bedeutung, mit der sich CFP weltweit positiv von ihren Mitbewerbern abheben.

Der Vorgänger von RAin Katja Fohrer, Ministerialrat Klaus-Dieter Benner – vormals Leiter Aufsicht Präsenzhandel der Frankfurter Wertpapierbörse – gab die Position ab, weil er sich im Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung verstärkt anderen Themen widmen muss. Stellvertreter von RAin Fohrer ist der Bonner Rechtsanwalt Norbert Küster, der von der Mitgliederversammlung für weitere drei Jahre in seinem Amt bestätigt wurde.
Das Ehrengericht soll aufgrund einer schriftlichen Beschwerde eines Kunden, eines Mitgliedes oder des Vorstands tätig werden, wenn die Vermutung besteht, dass ein CFP oder CFEP gegen die Satzung, die Standesregeln oder sonstige Normen des Verbandes verstoßen hat. Die Mitglieder des FPSB unterwerfen sich dem Ehrengericht bei Handlungen, die im beruflichen Zusammenhang stehen, aber auch, wenn sie außerhalb ihres Berufs eine rechtswidrige Tat begangen haben, die der Seriosität und Integrität des Berufsstandes insgesamt zuwider läuft – zum Beispiel steuerliche Verfehlungen im Privatbereich. Wie Ministerialrat Benner, der bisherige Vorsitzende, bei seiner Abschiedsrede vor der Mitgliederversammlung betonte, wurde während seiner dreijährigen Amtszeit kein Fall an ihn herangetragen, der Sanktionen zur Folge gehabt hätte.

Im Fall von Beschwerden über Finanz- oder Beteiligungsprodukte, die CFP oder CFEP empfohlen haben und die sich als ungeeignet für die strategische Gesamtausrichtung oder als unseriös erweisen, wird das Ehrengericht tätig. Dagegen gehören Produktbeurteilungen nicht in den Tätigkeitsbereich des Verbandes und können deshalb auch nicht Gegenstand von Verfahren vor dem Ehrengericht sein.

Der FPSB Deutschland e. V. hat derzeit 1.061 Mitglieder. 82 davon tragen sowohl den Titel CFP als auch den Titel CFEP.

Quelle und Kontaktadresse:
FPSB Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. Pressestelle Eschersheimer Landstr. 18, 60322 Frankfurt am Main Telefon: (069) 90550866, Telefax: (069) 90550870

(el)

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