Pflegebedarf darf nicht an den Mangel angepasst werden
(Berlin) - Der Bundesverband Pflegemanagement bewertet die Unterrichtung der Bundesregierung zur Umsetzung und Weiterentwicklung des wissenschaftlich fundierten Personalbemessungsverfahrens in der vollstationären Langzeitpflege mit großer Sorge. Die Bundesregierung kommt darin zu dem Ergebnis, dass eine weitere Anhebung der Personalanhaltswerte nach § 113c SGB XI derzeit nicht erfolgen soll. Auch eine bundeseinheitliche Mindestpersonalausstattung soll zum jetzigen Zeitpunkt nicht eingeführt werden.
Aus Sicht des Bundesverbands Pflegemanagement wird damit ein problematisches Signal gesetzt: Der wissenschaftlich ermittelte Pflegebedarf wird anerkannt, aber politisch nicht konsequent umgesetzt. Statt den tatsächlichen Bedarf der Bewohnerinnen und Bewohner zum Ausgangspunkt zu machen, rücken Arbeitsmarktengpässe, Finanzierungsdruck und kurzfristige Umsetzbarkeit in den Vordergrund.
„Pflegebedarf verschwindet nicht, weil Personal fehlt. Wenn der Mangel zum Maßstab politischer Steuerung wird, droht aus einem wissenschaftlichen Personalbemessungsverfahren ein Instrument zur Verwaltung von Unterversorgung zu werden“, erklärt Sarah Lukuc, Vorsitzende des Bundesverbands Pflegemanagement.
Mit PeBeM wurde erstmals wissenschaftlich beschrieben, welche Personalausstattung in vollstationären Pflegeeinrichtungen erforderlich ist. Die Weiterentwicklung von Algorithmus 1.0 über 2.0 zu 2.1 bestätigt aus Sicht des Verbands eine klare Bedarfslinie oberhalb der derzeitigen gesetzlichen Werte. Die nun von der Bundesregierung favorisierte Variante 2.1 H rechnet hauswirtschaftliche Tätigkeiten aus dem Pflegepersonalbedarf heraus. Das kann nach Ansicht des Bundesverbandes Pflegemanagement nur dann fachlich vertretbar sein, wenn diese Aufgaben verbindlich durch ausreichend finanziertes Hauswirtschaftspersonal übernommen werden.
„Algorithmus 2.1 H darf nicht bedeuten: weniger Pflegepersonal, aber keine verbindliche Stärkung der Hauswirtschaft. Wenn Tätigkeiten herausgerechnet werden, müssen sie an anderer Stelle zuverlässig finanziert und organisiert werden. Sonst entsteht keine Effizienz, sondern eine Verschiebung von Arbeit, Verantwortung und Kosten“, betont Peter Koch, Vorstandsmitglied des Bundesverbands Pflegemanagement und Leiter der AG Langzeitpflege und Reha.
Der Bundesverband Pflegemanagement warnt zudem davor, die Debatte um Personalbemessung mit Überlegungen zur Anhebung von Schwellenwerten bei den Pflegegraden 1 bis 3 zu verbinden. Eine solche Anhebung würde den tatsächlichen Unterstützungsbedarf nicht verringern, sondern lediglich seine leistungsrechtliche Sichtbarkeit reduzieren. Damit würden auch wissenschaftliche Aussagen von PeBeM verzerrt, weil Personalbedarf auf Grundlage veränderter Pflegegradstrukturen rechnerisch niedriger erscheinen könnte.
„Gerade die Pflegegrade 1 bis 3 sind der zentrale Bereich für Prävention, Beratung, Reablement, Angehörigenunterstützung und den Erhalt von Selbstständigkeit. Wer hier den Zugang erschwert, riskiert spätere Hilfe, höhere Belastung von Angehörigen, mehr Krisenverläufe und zusätzliche Folgekosten in Krankenversicherung, Sozialhilfe und stationärer Versorgung“, so Koch.
Der Bundesverband Pflegemanagement fordert die Bundesregierung auf, PeBeM nicht als Instrument zur Begrenzung von Personalansprüchen zu nutzen, sondern als Grundlage eines verbindlichen Stufenplans. Notwendig seien der Ausbau der Pflegefachassistenz, die gezielte Stärkung von Pflegefachpersonen, klare Aufgabenprofile im Skill-Grade-Mix, eine verbindlich finanzierte Hauswirtschaft sowie Investitionen in Organisationsentwicklung und Digitalisierung.
„Der Fachkräftemangel wird nicht dadurch gelöst, dass Fachlichkeit abgesenkt wird. Er wird gelöst, indem Pflegefachpersonen gezielt eingesetzt, Assistenzberufe gestärkt, Hilfskräfte qualifiziert und pflegeferne Tätigkeiten konsequent aus der Pflege herausgelöst werden“, so Sarah Lukuc.
Der Bundesverband Pflegemanagement stellt klar: Pflege ist keine nachrangige Kostenposition, sondern kritische Infrastruktur. Sie sichert Würde, Teilhabe, Prävention, Rehabilitation und Versorgungssicherheit. „Die politische Frage darf daher nicht lauten, wie Pflegebedarf rechnerisch reduziert werden kann. Sie muss lauten, welche Pflege eine alternde Gesellschaft braucht“, streicht Lukuc heraus.
„Pflegebedarf muss Maßstab politischen Handelns bleiben – nicht dessen Verhandlungsrest,“ fordert Lukuc.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Pflegemanagement e.V., Moritz Ernst, Geschäftsführer(in), Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: 030 44 03 76 93
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