Pressemitteilung | Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD) - Landesverband Nordrhein-Westfalen

Pflegebedürftigen soll ihr Recht auf ein Einzelzimmer weiter vorenthalten werden

(Düsseldorf) - Aus Anlass der Ersten Lesung des Gesetzes zur Novellierung des Wohn- und Teilhabegesetzes sowie des Landespflegegesetzes im Landtag, erklärt Gerda Bertram, Landesvorsitzende des SoVD Nordrhein-Westfalen e.V. (Sozialverband Deutschland):

"Der SoVD NRW begrüßt die Absicht, künftig kleine Wohnformen anstatt großer Pflegeeinrichtungen fördern zu wollen. Viele Menschen ziehen eine Versorgung in einer kleinen, überschaubaren Wohngemeinschaft im Stadtteil dem klassischen Heim vor. Aber der Ausbau dieser anbieterverantworteten WGs - tatsächlich handelt es sich eher um Kleinstheime - darf nicht auf Kosten der Wohn- und Versorgungsqualität erfolgen. Nach der Novellierung sollen dort geringere Mindeststandards gelten als im Pflegeheim. In den Wohngemeinschaften mit bis zu zwölf pflegebedürftigen Menschen sollen keine Mindestanforderungen an die Anwesenheit von Fachkräften gelten.. Auch bei den Räumlichkeiten sollen die Vorgaben für diese WGs deutlich hinter denen für Heime zurück bleiben. Eine Wohngemeinschaft kann aber nur dann eine Alternative zum Heim sein, wenn dort gleichwertige Qualitätsstandards gelten. Dabei reichen heute oft schon die Heimstandards nicht aus, um den Bedürfnissen der Bewohner gerecht zu werden.

Nicht hinnehmbar für den SoVD NRW ist, dass es das langjährig geforderte Recht auf ein Ein-zelzimmer mit eigener Privat- und Intimsphäre auch in Zukunft nicht geben soll. Bestehende Heime sollen auch künftig ein Drittel ihrer BewohnerInnen in Doppelzimmern unterbringen dürfen. Der SoVD kritisiert außerdem, dass die staatliche Heimkontrolle eingeschränkt werden soll. Anstatt wie bisher einmal im Jahr sollen die Heime nur noch alle zwei Jahre überprüft werden. Das wird dem Bewohnerschutz nicht gerecht. Insgesamt ist der Gesetzentwurf weniger "vom Menschen her" als "vom Geld her gedacht". Kostenneutralität soll oberstes Gebot sein."

Quelle und Kontaktadresse:
Sozialverband Deutschland, Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. (SoVD) Pressestelle Erkrather Str. 343, 40231 Düsseldorf Telefon: (0211) 38603-0, Fax: (0211) 382175

(tr)

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