Pressemitteilung | Betriebliche Versorgungswerke für Unternehmen und Kommunen e.V.

Pflicht zur Betriebsrente im Gespräch / BVUK-Verband: "Jetzt die Vorteile der bestehenden Versorgungssysteme nutzen"

(Würzburg) - Angesichts des bislang zögerlichen Erfolgs der betrieblichen Altersversorgung wird in politischen Kreisen die Pflichtdurchführung der Betriebsrente diskutiert. Damit wären alle Arbeitnehmer gezwungen, einen Teil ihres Gehalts über die Entgeltumwandlung in die betriebliche Altersversorgung (bAV) abzuführen - was momentan noch freiwillig möglich ist. "Eine Pflicht zur Betriebsrente bringt immer auch eine unvorteilhafte Standardisierung des Angebots mit sich", warnt Michael Reizel, Vorstand des BVUK. Verband Betriebliche Versorgungswerke für Unternehmen und Kommunen e.V., Würzburg. Arbeitnehmer, die jetzt in die betriebliche Altersversorgung einsteigen, könnten aus den möglichen Vorsorgelösungen noch die aussuchen, die steuerlich und finanziell am besten ihre persönliche Situation berücksichtigt.

Im vergangenen Jahr haben hunderttausende Betriebe eine Zusatzvorsorge neu eingeführt oder ausgebaut und damit für ihre Mitarbeiter die Möglichkeit zur Beteiligung an der Betriebsrente geschaffen. Von den rund 39 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten verfügt zur Zeit allerdings erst die Hälfte über eine betriebliche Altersversorgung. Der Verband empfiehlt Arbeitnehmern deshalb, sich über die Vorteile der Betriebsrente zu informieren und die von den Arbeitgebern bereitgestellten Systeme auch wirklich zu nutzen. Unter www.bvuk.de finden interessierte Arbeitnehmer und Arbeitgeber umfassende Informationen zur betrieblichen Altersversorgung.

Die Notwendigkeit der betrieblichen Altersversorgung kann niemand mehr in Frage stellen, betont Reizel. Wenn das Rentenniveau langfristig auf 46 Prozent des letzten Nettoeinkommens sinkt, muss im Gegenzug die kapitalgedeckte Alterssicherung ausgebaut werden. Bei der Betriebsrente ist dies immerhin mit umfangreichen finanziellen und steuerlichen Vergünstigungen der Fall. Wichtig in diesem Zusammenhang sei allerdings die Beratung durch einen unabhängigen und kompetenten bAV-Spezialisten, damit sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer die individuell günstigste Lösung gefunden würde.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der BVUK. Betriebliche Versorgungswerke für Unternehmen und Kommunen e.V. Waltherstr. 9, 97074 Würzburg Telefon: 0931/88065710, Telefax: 0931/88065715

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