Philologenverband plädiert angesichts des Gebetsraum-Urteils für praxisorientierte Lösungen vor Ort!
(Berlin) - Angesichts des Urteils des Berliner Verwaltungsgerichts, Schulen müssten muslimisch strenggläubigen Schülern die Möglichkeit einräumen, in Unterrichtspausen die vorgeschriebenen Gebete zu verrichten, hat der DPhV-Vorsitzende Heinz-Peter Meidinger die Schulbehörden aufgefordert, daraus keine generellen Vorschriften abzuleiten, die die Schulen zu stark einengen und den Unterrichtsbetrieb mehr behindern denn befördern.
"Ich hätte mir zwar auch ein anderes Urteil gewünscht. Wenn man aber das berechtigte Anliegen in den Vordergrund stellt, Religionsfreiheit, Neutralitätsgebot des Staates und Bildungsauftrag der Schule bestmöglich zu vereinbaren, dann muss man auf intelligente Lösungen vor Ort setzen. Die generelle Ausweisung von eigenen Gebetsräumen ist weder aus räumlichen noch aus organisatorischen Gründen notwendig und sinnvoll. Ich bin davon überzeugt, dass es bei gutem Willen aller Betroffenen an jeder Schule praktikable Regelungen geben kann, die einerseits den Unterrichtsablauf nicht beeinträchtigen, andererseits verhindern, dass durch `demonstrative Gebetsverrichtungen´ Mitschüler gestört oder beeinflusst werden, aber schließlich auch die Gebetsausübung nicht unmöglich gemacht wird", sagte Meidinger.
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Deutscher Philologenverband e.V. im DBB
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