Pressemitteilung | Deutsche Kinderhilfe - Die ständige Kindervertretung e.V.

Politische Forderungen der Deutschen Kinderhilfe für die neue Legislaturperiode 2021-2025

(Berlin) - Die kommende Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, eine umfassende Erneuerung unseres Landes zu verwirklichen. Die Deutsche Kinderhilfe - Die ständige Kindervertretung e. V. fordert, dass bei diesem Prozess der Schutz und sämtliche Rechte der Kinder nachhaltig gestärkt und gefördert werden. Bei allen politischen Entscheidungen sollten die Umsetzung, Anwendung und Förderung der Kinderrechte maßgebend sein.

Wir sehen dazu auf Bundesebene dringenden politischen Handlungsbedarf in folgenden Bereichen:

I. Kinderrechte ins Grundgesetz

Die Bundesregierung wird aufgefordert, Kinderrechte im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention im Grundgesetz zu verankern. Bei diesem Vorhaben muss zwingend sichergestellt werden, dass der Vorrang des Kindeswohls und die Beteiligungsrechte von Kindern ausdrücklich Erwähnung finden. Die Formulierung darf nicht hinter der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) zurückbleiben. Die Rechte von Kindern müssen ausdrücklich gestärkt und ihre Lebensverhältnisse maßgeblich verbessert werden. Alle Parteien sind aufgefordert, im Sinne der Kinder zu agieren und sich kompromissbereit für eine gute Lösung zu zeigen.

Beim Schutz von Kindern und Jugendlichen sehen wir folgenden vordringlichen Handlungsbedarf im Gewaltschutz sowie im Sorge- und Umgangsrecht:

II. Gewaltschutz

1. Kindesmisshandlung muss wie Missbrauch zum Verbrechen werden.

Der Begriff Misshandlung bagatellisiert, dass es um schwere und schwerste Gewalt gegen Kinder geht. Daher sollte sie auch als solche benannt werden. Die Mindestfreiheitsstrafe von 1 Jahr (= Verbrechen) ist nach den Reformen bei der sexualisierten Gewalt gegen Kinder einschließlich der Kinderpornografie nicht nur logisch geboten, sie soll zugleich hervorheben, dass es sich um ein besonders verwerfliches Delikt gegen besonders vulnerable Menschen handelt.

2. Deutschland muss seiner Verpflichtung aus der Istanbul-Konvention nach Prävention von Gewalt gegen Kinder und Frauen endlich konsequent nachkommen.

Gefahrenabwehr ist derzeit grundsätzlich Aufgabe von Ländern und Kommunen, die aufgrund begrenzter Haushaltsmittel die Prävention von Gewalt und sexueller Gewalt gegen Kinder und Frauen fälschlich zu freiwilligen Leistungen umdefinieren und diese dann nur freiwillig und nach Kassenlage finanziell unterstützen oder auch nicht. Mit der Unterzeichnung der Istanbul-Konvention durch den Deutschen Staat ist die o. g. Prävention jedoch zur staatlichen Pflichtaufgabe geworden, der sich Deutschland nicht länger entziehen kann.

3. Im Kampf gegen Kinderpornografie gilt es, Telekommunikationsanbieter zur Speicherung von sogenannten Verkehrsdaten (IP-Adressen) gesetzlich zu verpflichten.

Bei besonders schweren Straftaten sind bei der Vorratsdatenspeicherung Ausnahmen gestattet. Die Verkehrsdatenspeicherung soll Ermittlern bei konkreten Anhaltspunkten für Straftaten im Zusammenhang mit
Kinderpornografie ermöglichen, die Quellen des Materials und seiner Herstellung herauszufinden. IP-Adressen sollten daher für einen begrenzten Zeitraum gespeichert werden. Kinderpornografie ist auf Bild- und Tonträger aufgezeichnete und im Netz verbreitete schwere und schwerste sexuelle Gewalt gegen Kinder. Millionen derartiger Bilder sind im Umlauf, hinter jedem Bild steckt ein betroffenes Kind.

4. Die Bundesregierung wird aufgefordert, den Einsatz von künstlicher Intelligenz zur Identifizierung von kinderpornografischem Material gesetzlich zu regeln.

Millionenfaches kinderpornografisches Material kann alleine aufgrund der Masse und Unzumutbarkeit nicht mehr von einzelnen Menschen ausgewertet werden. Eine Entlastung kann in einer Vor-Sichtung und VorFilterung des Materials mithilfe lernender Bildidentifizierungsprogramme erfolgen. So könnte mehr Material schneller und in höherer Qualität identifiziert werden. Betroffene Kinder und Beschuldigte könnten eher identifiziert, Kinder eher aus der für sie gefährlichen Situation herausgeholt werden.

III. Sorge- und Umgangsrecht

Die Bundessregierung hat unverzüglich eine Reform des Sorge- und Umgangsrechts umzusetzen, die diese Bezeichnung auch verdient. Seit 2019 liegt ein Thesenpapier der Arbeitsgruppe "Sorge- und Umgangsrecht, insbesondere bei gemeinsamer Betreuung nach Trennung und Scheidung" des BMJV vor. Darin wurde dringend eine Reform des Sorge- und Umgangsrechts empfohlen, um die Gesetzeslage der veränderten Lebenslage vieler Familien und den gesellschaftlichen Veränderungen anzupassen. Zu diesem Zweck wurden eine Reihe von Reformvorschlägen erarbeitet. Geschehen ist seitdem nichts. Die Probleme aber bleiben und der Streit in den Familien über die gemeinsame Betreuung ebenfalls.

Bei der Förderung von Kindern und Jugendlichen sehen wir folgenden vordringlichen Handlungsbedarf in den Bereichen Bildung, bestmögliche Gesundheitsversorgung, Ernährung und Bewegung sowie der sozialen Sicherheit:

IV. Bildung

1. Wir brauchen einen kooperativen Bildungsföderalismus für mehr Gleichwertigkeit der Bildungsverhältnisse in Deutschland.

Die Defizite des Bildungsföderalismus sind schon lange offensichtlich. Daher ist es an der Zeit, diese Defizite zum Wohl der Kinder auszuräumen - ohne dabei den Föderalismus zu untergraben. Wir begrüßen daher die im Sondierungspapier angestrebte engere Kooperation zwischen Bund und Ländern, denn Bildungsfragen mit bundesweiter Relevanz wie beispielsweise die Verbesserung der Chancengleichheit, Inklusion und Digitalisierung erfordern eine gemeinsame Verantwortung und Zusammenarbeit von Bund und Ländern.

2. Kinderbetreuungseinrichtungen sowie Ganztagsschulen müssen umfassend ausgebaut werden.

In vielen Teilen Deutschlands ist die Versorgung mit Kinderbetreuungseinrichtungen absolut unzureichend. Es müssen daher erheblich mehr Krippen-, Kita- und Hortplätze sowie Ganztagsschulen geschaffen werden. Dies würde sich zudem bei der Prävention und Bekämpfung von Kinderarmut bezahlt machen: so würden von Armut bedrohte Kinder besser gefördert, ihre Eltern können leichter ihrem Beruf bzw. einem Beschäftigungsverhältnis nachgehen.

3. Die Bundesregierung ist aufgefordert, die versäumten Maßnahmen bei der Digitalisierung des Bildungswesens aufzuholen.

Im internationalen Vergleich gehört Deutschland in puncto Digitalisierung des Bildungswesens zu den Schlusslichtern. Die Corona-Krise zeigte, dass die negativen Folgen der versäumten Digitalisierung vor allem die Kinder erleiden mussten. Das muss sich dringend ändern! Deutschland braucht einen flächendeckenden Ausbau der digitalen Infrastruktur sowie eine dauerhafte Finanzierung digitaler Bildung von Bund und Ländern. Digitalisierung sollte verpflichtend im Lehramtsstudium implementiert, Lehr- und Bildungspläne an die Herausforderungen der Digitalisierung angepasst werden.

4. Bund und Länder müssen ein gemeinsames Maßnahmenpaket gegen Bildungsarmut auf den Weg bringen.

Das Corona-Aufholpaket reicht nicht aus, um auch nur annähernd die Pandemiefolgen für Kinder und Jugendliche bewältigen zu können. Vielmehr bedarf es einer langfristigen Strategie in Form eines gemeinsamen Maßnahmenpakets von Bund und Ländern gegen Bildungsarmut. Damit sollen insbesondere Kinder aus hoch belasteten Familien in den Blick genommen und ihnen eine unmittelbare, nachhaltige Förderung ohne entwürdigende Antragstellung und bürokratische Bedürftigkeitsprüfung ermöglicht werden.

5. Deutschland braucht mehr klimaneutrale Schulen und Kitas sowie angemessene Hygienezustände auch jenseits einer pandemischen Lage.
Kinder sollen jetzt und in Zukunft gut leben können. Dazu bedarf es nicht nur mehr Umwelt- und Klimabildungsarbeit in Kitas und Schulen. Die Lebenswelten der Kinder und Jugendlichen sollten ebenfalls klimaneutral werden. Schulen gehören zu den größten kommunalen CO2-Emittenten. Das soll sich ändern! Bund und Länder sollten daher gemeinsam Maßnahmen für Nachhaltigkeit und Klimaneutralität an Kitas und Schulen auf den Weg bringen. Gleiches gilt für die Behebung der unzumutbaren Hygienezustände, insbesondere
in den sanitären Anlagen deutscher Schulen.

V. Bestmögliche Gesundheitsversorgung

1. Gemäß dem gesundheitspolitischen "Health in All Policies"-Ansatz sollte die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in ALLEN Politikfeldern verstärkt Berücksichtigung finden.

Ziel ist es, die Gesundheit und gesundheitliche Chancengleichheit von Kindern durch die ressortübergreifende Schaffung und den Erhalt gesunder Lebensbedingungen zu verbessern. Adipositas ist beispielsweise nicht nur ein Problem der Gesundheitspolitik, es betrifft ebenfalls die Ernährungs-, Verkehrs- und Sozialpolitik.

Alle Politikbereiche sollten positiv auf die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen einwirken, denn alle politischen Entscheidungen sind mittelbar oder unmittelbar gesundheitsrelevant.

2. Es bedarf eines Aktionsprogramms zur Förderung der Kindergesundheit und Beseitigung negativer Pandemiefolgen.

Ob Bewegungsmangel, Übergewicht, Essstörungen, psychische Erkrankungen oder Asthma: Studien konnten bereits belegen, dass infolge der Corona-Krise zahlreiche gravierende gesundheitliche Probleme bei den Kindern und Jugendlichen in Deutschland zunahmen. Die Politik ist daher aufgefordert, dieser besorgniserregenden Entwicklung durch ein entsprechendes Aktionsprogramm gezielt und nachhaltig entgegenzuwirken.

3. Wir fordern mehr Programme zur familiären Gesundheitsförderung und Prävention.

Das Setting Familie hat bei der Verhütung, Entstehung, Entwicklung und Bewältigung von Krankheiten eine zentrale Bedeutung. Für Familien sollten daher mehr gesundheitsförderliche (Präventions-)Programme und
Möglichkeiten zur gesundheitsförderlichen Kompetenzentwicklung etabliert werden. Dies gilt insbesondere für sozial belastete Familien, Alleinerziehende, Familien in oder nach Scheidung bzw. Trennung bzw. überall dort, wo das Risiko einer Gesundheitsgefährdung für die in der jeweiligen Familie lebenden Kinder erhöht ist.

VI. Ernährung und Bewegung

1. Die Bundesregierung ist aufgefordert, Lebensmittelwerbung nach den kinderrechtsbasierten Nährwertkriterien der Weltgesundheitsorganisation endlich verbindlich zu regeln.

In Deutschland gibt es zu viele hochkalorische und übergewichtsfördernde Lebensmittel, die sich durch ihre Produktaufmachung speziell an Kinder richten. Obwohl sie häufig zu viel Zucker, Fette oder Salz enthalten, suggeriert die Werbung, dass es sich dabei um ausgewogene Produkte handelt, die dem Wohl des Kindes zuträglich sind. Dabei ist das Gegenteil der Fall. Kinder müssen vor dieser irreführenden Werbepraxis geschützt werden. Regulierungsmaßnahmen sollten mithilfe der WHO-Vorgaben erfolgen, die bereits 2015 mit
dem Nährwertprofilmodell umfassend aufgestellt wurden.

2. Die Bundesregierung ist aufgefordert, eine Zuckersteuer nach dem Vorbild Großbritanniens einzuführen.

Diese Zuckersteuer ist u. E. essenzieller Bestandteil eines notwendigen Maßnahmenpakets zur Regulierung des Kindermarketings in Deutschland und sollte unverzüglich auf den Weg gebracht werden. Sie hat sich als
sehr wirksames Instrument zur Senkung des Zuckerkonsums in der Bevölkerung bewährt - ohne dabei der Industrie zu schaden. Sie wäre zudem problemlos realisierbar. Sie wirkt sich positiv auf die Ernährungsweise
aus, erleichtert die gesündere Lebensmittelwahl und wäre ein wichtiger Beitrag zur Prävention von Übergewicht und Adipositas bei Kindern.

3. Die Bundesregierung ist aufgefordert, für Energy-Drinks eine gesetzliche Altersbeschränkung ab 16 Jahren einzuführen.

Viele Jugendliche und Kinder, mitunter sind sie sogar unter zehn Jahre alt, trinken regelmäßig Energy-Drinks. Aufgrund ihres hohen Koffeingehalts können die Getränke die Gesundheit gefährden. Zum Schutz der Kinder sollte daher eine gesetzliche Altersbeschränkung eingeführt werden. Darüber hinaus müsste die Kennzeichnung von Energy-Drinks durch gut lesbare und umfassendere Warnhinweise verbessert sowie die Aufklärung bei der Ziel- und Risikogruppe der Kinder und Jugendlichen verstärkt werden.

4. Die Ernährungspolitik sollte im Gesundheitsministerium angesiedelt werden.
Kinder haben gemäß UN-KRK das Recht auf das höchste erreichbare Maß an Gesundheit und Schutz vor Fehlernährung. Aufgrund bestehender Interessenskonflikte wird dieses Kinderrecht nur unzureichend erfüllt. Denn die Ernährungspolitik ist aktuell in einem Ministerium verortet, in welchem die Interessen der Lebensmittelindustrie stärker berücksichtigt werden. Unsere Lösung: Die Angliederung der Ernährungspolitik an das Bundesministerium für Gesundheit - damit zukünftig im Alltag die gesündere Lebensmittelwahl die leichtere wird.

5. Deutschland braucht mehr und nachhaltige Investitionen in eine kinder- und bewegungsfreundliche Stadt-, Raum- und Verkehrsplanung.

Obwohl die meisten Kinder sich schon vor der Corona-Krise zu wenig bewegten, nahm der Bewegungsmangel in der Pandemiezeit noch einmal drastisch zu. Die gesundheitlichen Folgen sind gravierend. Mehr denn je gilt es daher in den kommenden Jahren vermehrt in eine kinder- und bewegungsfreundliche Stadt-, Raum- und Verkehrsplanung zu investieren, diese nachhaltig zu stärken sowie den bundesweiten Sanierungsstau bei Sportanlagen und Schwimmhallen zu beheben.

6. Deutschlands Kinder brauchen einen Bewegungspakt.

Sport und Bewegungserziehung sollten als unverzichtbare Beiträge zur Gesundheitsförderung verstanden werden und daher in Kitas und Schulen unbedingt täglich angeboten werden. Hierzu bedarf es - analog zum Digitalpakt - einen Bewegungspakt für Kinder, mit dem eine Sport-, Spiel- und Bewegungsoffensive in Schulen und Kitas gestartet werden kann.

VII. Soziale Sicherheit

1. Als eines der Kernelemente zur Bekämpfung der Kinderarmut gilt es, eine bedarfsgerechte Kindergrundsicherung einzuführen.

Etwa jedes 4. Kind wächst in Deutschland inzwischen in Armut auf. Die im Sondierungspapier angekündigte Einführung einer Kindergrundsicherung ist daher positiv zu bewerten. Doch eine Bündelung und automatische Auszahlung bisheriger Leistungen reicht nicht aus. Das Existenzminimum für Kinder und Jugendliche muss realistisch, gemessen an ihren tatsächlichen Bedarfen, neu berechnet werden. Die Höhe der Kindergrundsicherung sollte über dem Hartz-IV-Satz liegen. Vor allem müssen Bildungs- und Teilhabeleistungen für
Kinder deutlich erhöht werden.

2. Die Bundesregierung soll eine*n nationale*n Koordinator*in benennen und einen Aktionsplan vorlegen, der die "Europäische Garantie für Kinder" in Deutschland sicherstellt.

Zur Kindergarantie gehört es, jedem von Armut bedrohten Kind kostenlose Bildung, Betreuung sowie eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung zu ermöglichen, täglich mindestens eine kostenfreie gesunde Schulmahlzeit anzubieten und ihm die Möglichkeit zu eröffnen, kostenfrei an Bildungsangeboten sowie schulbezogenen Aktivitäten teilzunehmen. Auch für den Zugang zu angemessenem Wohnraum und gesunder Ernährung ist zu sorgen. U. E. ist die Umsetzung der Kindergarantie für die Bekämpfung der Kinderarmut und sozialen Ausgrenzung in Deutschland unverzichtbar.

3. Anknüpfend an die Kindergarantie bedarf es einer intensiven Förderung von familiengerechtem und bezahlbarem Wohnraum.

Die im Sondierungspapier angekündigte Bau- und Wohnoffensive ist daher positiv zu bewerten. Denn in vielen städtischen und ländlichen Gebieten mangelt es an würdigem Wohnraum, der für Familien mit Kindern,
insbesondere mit niedrigem Einkommen, angemessen und bezahlbar ist. Dabei ist das Recht auf angemessenen Wohnraum ein Menschenrecht! Bei der Wohnungspolitik gilt es zudem, die soziale Durchmischung zu beachten und Maßnahmen gegen Gentrifizierung vorzusehen, sodass einkommensschwache Familien nicht in sozial belastete Räume gedrängt werden.

4. Die Bundesregierung ist aufgefordert, unverzügliche Regulierungsmaßnahmen zur Kompensation der exorbitant angestiegenen Energiepreise zu ergreifen.

Geraten Familien mit niedrigem Einkommen in eine finanziell existenzbedrohende Lage, weil sie die stark angestiegenen Energie- und Benzinpreise nicht mehr bezahlen können, leiden vor allem auch die Kinder.
Daher muss die Politik kurzfristig und unverzüglich mit höheren Zuschüssen für Heizung bzw. einer Wohngelderhöhung für einkommensschwache Familien reagieren. Sozialleistungen sollten zudem an die gestiegenen Energie- und Lebensmittelpreise angepasst und pandemiebedingte Mehrkosten berücksichtigt werden.

VIII. Beteiligung

Beim Recht auf Beteiligung von Kindern gilt es folgende Handlungsempfehlungen umzusetzen:

1. Jugendliche ab 16 Jahren sollten auch bei Bundestagswahlen wählen dürfen.

Die Deutsche Kinderhilfe setzt sich überall dort, wo es möglich und wünschenswert ist, für mehr Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ein. Ihre Wünsche, Vorstellungen und Bedürfnisse sollen mehr Berücksichtigung finden. Viele wollen die Zukunft mitgestalten. Mehr Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bedeutet vor allen Dingen mehr Demokratie, die gewagt und so früh wie möglich vermittelt, gefördert und erfahrbar gemacht werden muss.

2. Es bedarf eines*r Kinderbeauftragten auf Bundesebene, die*der sich für Kinderrechte einsetzt.

Die Corona-Krise zeigt, wie schnell die Rechte und Interessen von Kindern von der Politik vernachlässigt werden, so z.B. das Recht auf Bildung, auf Schutz vor Gewalt oder Beteiligung. Das muss sich ändern! Den Bedürfnissen von Kindern muss bei allem staatlichen Handeln endlich mehr Gewicht verliehen werden und
zwar nicht nur im Ressort Kinder, Jugend und Familie, sondern in allen Politikfeldern. Dazu bedarf es einer*s Bundeskinderbeauftragten, die*der sich dauerhaft und als übergeordnete Stelle für die Rechte und Belange der Kinder einsetzt.

3. Mit der Einrichtung eines ständigen Kinder- und Jugendbeirats der Bundesregierung sollen Kinder und Jugendliche bei Bundesgesetzen, die sie betreffen, beteiligt werden.

Kinder und Jugendliche werden gerade von der Politik zu oft übersehen und vergessen. Die Deutsche Kinderhilfe setzt sich daher für einen derartigen Beirat ein. Das Recht der Kinder auf Beteiligung muss auch von der Bundesregierung endlich ressortübergreifend als Selbstverständlichkeit und Bereicherung betrachtet und umgesetzt werden. Ein derartiger Beirat wäre eine wichtige Ergänzung zur Arbeit eines*r ebenfalls geforderten Bundeskinderbeauftragten, um auf Bundesebene Kindern und Jugendlichen bei Angelegenheiten, die sie betreffen, dauerhaft Gehör zu verschaffen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Kinderhilfe e.V. Rainer Becker, geschäftsführender Vorstandsvorsitzender Schiffbauerdamm 40, 10117 Berlin Telefon: (030) 24342940, Fax: (030) 24342949

(sf)

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