Pressemitteilung | Deutscher Städtetag - Hauptgeschäftsstelle Berlin
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Präsidium des Deutschen Städtetages beriet in Brüssel / Appell der Städte an die EU: Kommunalfreundliche Gesetzgebung mit größerer Bürgernähe verwirklichen

(Berlin) - Die deutschen Städte verbinden hohe Erwartungen mit der Umsetzung des Lissabon-Vertrages der Europäischen Union. Sie appellieren an die Europäische Kommission, den Rat und das Europäische Parlament, die durch den Vertrag gestärkte Rolle der Kommunen nun durch eine kommunalfreundliche Gesetzgebung mit größerer Bürgernähe zum Ausdruck zu bringen. Das erklärte die Präsidentin des Deutschen Städtetages, die Frankfurter Oberbürgermeisterin Petra Roth, heute (14. April 2010) nach einer Präsidiumssitzung des kommunalen Spitzenverbandes in Brüssel. In den vom Deutschen Städtetag vertretenen Städten leben rund 51 Millionen EU-Bürger.

" Die europäische Union hat mit dem Lissabon-Vertrag erstmals die kommunale Selbstverwaltung anerkannt. Diesen Quantensprung im Verhältnis zwischen Kommunen und EU gilt es jetzt entschlossen auch in der Praxis zu verwirklichen. Das neue EU-Vertragswerk erlaubt kein `Weiter so´. Es eröffnet die große Chance, Europa den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort besser vermitteln zu können und die Akzeptanz der EU bei den Menschen in den Städten zu stärken", so Präsidentin Roth. Deshalb hätten die Städte den Vertrag von Anfang an unterstützt.

In dem am 1. Dezember 2009 in Kraft getretenen Lissabon-Vertrag wird erstmals in der Geschichte der EU die kommunale Selbstverwaltung in den rechtlichen Grundlagen der Union erwähnt. Aufgewertet wird auch das offizielle Organ der kommunalen und regionalen Interessenvertretung in der EU, der Ausschuss der Regionen, der ein Klagerecht bei möglichen Verstößen gegen das Subsidiaritätsprinzip erhält. Außerdem wird die regionale und lokale Ebene ausdrücklich in die Geltung des Subsidiaritätsprinzips einbezogen, so dass die EU-Organe die kommunale Kompetenzordnung der Mitgliedstaaten berücksichtigen und die kommunalen Spitzenverbände in einen regelmäßigen Dialog und in Anhörungen einbeziehen müssen.

"Die neuen Bestimmungen müssen nun konsequent angewandt werden. Wir gehen davon aus, dass die Kommunen in Zukunft bei der Entstehung europäischer Regelungen intensiv eingebunden werden", sagte Petra Roth. Da EU-Gesetze von den Städten umzusetzen seien, garantiere ihre frühzeitige Einbeziehung praxistaugliche Regelungen, die auch von den Bürgerinnen und Bürgern nachvollzogen werden können.

In diesem Zusammenhang unterstützen die Städte auch den auf EU-Ebene eingeschlagenen Weg, das EU-Recht zurückzubauen und zu vereinfachen. "Wer die europäische Gesetzgebung verbessern will, muss auch eine wirksame Folgenabschätzung der Gesetze betreiben", forderte Frau Roth. Dabei müsse auch geklärt werden, ob die Umsetzung in den Städten leistbar ist. Die EU-Luftqualitätsrahmenrichtlinie - Stichwort Feinstaubbelastung - und die EU-Umgebungslärmrichtlinie zeigten zum Beispiel, dass bisher die Umsetzbarkeit zu wenig beachtet werde: "Wenn die EU lediglich Grenz- oder Zielwerte für Luftschadstoffe oder zur Lärmreduzierung beschließt und meint, dass die Mitgliedstaaten und die Kommunen diese schon irgendwie durchsetzen, greift das zu kurz. Die EU-Gesetzgebung darf sich in solchen Fällen nicht scheuen, zeitgleich Maßnahmen wie zum Beispiel verschärfte Abgasstandards für PKW und LKW vorzugeben, die die Belastung der Menschen verringern."

Die EU sollte, so die Städtetagspräsidentin weiter, darüber hinaus mehr Mut haben, Gesetze für eine befristete Zeit zu beschließen und ihre Wirksamkeit und ihren Sinn nach Ablauf der Frist kritisch zu hinterfragen. Auch das gehöre zu einem wirksamen Bürokratieabbau.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städtetag, Hauptgeschäftsstelle Berlin Pressestelle Straße des 17. Juni 112, 10623 Berlin Telefon: (030) 377110, Telefax: (030) 37711999

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