Pressemitteilung | BDSW e.V. - Bundesverband der Sicherheitswirtschaft / Wirtschafts- und Arbeitgeberverband

Private Sicherheitsdienste brauchen neue rechtliche Grundlagen und staatlichen Schutz für Tarifverträge

(Bad Homburg/Magdeburg) - Ein Pressegespräch am Vortag der 47. Jahresmitgliederversammlung des Bundesverbandes der Sicherheitswirtschaft (BDSW) nahm Präsident Gregor Lehnert zum Anlass, von der Bundesregierung eine Weiterentwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die privaten Sicherheitsdienste und einen besseren staatlichen Schutz für Tarifverträge einzufordern.

Mit Ausnahme von Österreich und Deutschland unterliegt die Zuständigkeit für die privaten Sicherheitsdienste in den anderen 25 EU-Staaten den Innen- bzw. Justizministerien. "Die Zeit ist reif, dass auch in Deutschland die rechtlichen Rahmenbedingungen für die privaten Sicherheitsdienste auf eine neue Grundlage gestellt werden. Nur so kann das Sicherheitsniveau für unseren Wirtschaftsstandort erhöht werden", so Lehnert. Der BDSW fordert deshalb, dass die privaten Sicherheitsdienste in den Zuständigkeitsbereich der Innenbehörden von Bund und Ländern übernommen werden.

Die aktuellen Herausforderungen in der Inneren Sicherheit erfordern eine enge und kooperative Zusammenarbeit zwischen Polizei und privater Sicherheit. Dies sei, so Lehnert, nur dann möglich, wenn die Zuständigkeiten für beide Bereiche gebündelt werden. Seit 1927 unterlägen die privaten Sicherheitsdienste der Zuständigkeit der Gewerbeordnung und damit den Wirtschaftsbehörden. Eine wirksame Prävention und Gefahrenabwehr sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Diese könne nicht im Gewerberecht geregelt werden.

Lehnert verwies auf die Innenministerkonferenz (IMK), die seit Jahren eine verbindliche Zertifizierung von privaten Sicherheitsdiensten insbesondere dann fordere, wenn sie zum Schutz Kritischer Infrastrukturen, Öffentlichem Personenverkehr oder Veranstaltungen eingesetzt würden. Vier Jahre später seien diese Vorgaben nicht einmal ansatzweise durch den Bundesgesetzgeber umgesetzt.

Außerdem müsse der Gewerbezugang zum Sicherheitsgewerbe deutlich verschärft werden. "Jeder zukünftige Unternehmer muss mindestens eine Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit haben. Nur so kann das Qualitätsniveau durchgängig verbindlich angehoben werden", so Lehnert weiter. Auch die derzeitige Praxis der Zuverlässigkeitsüberprüfung der Sicherheitsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter müsse auf den Prüfstand. Eine rechtlich saubere Überprüfung über das polizeiliche Informationssystem sei vor allem dort notwendig, wo es eine enge Zusammenarbeit mit der Polizei gebe, insbesondere beim Schutz von Veranstaltungen.

Auch sich verändernde Bedrohungsphänomene, wie die gewachsene Bedrohung durch Wirtschaftsspionage und Angriffe auf IT-Systeme, führen zu gravierenden volkswirtschaftlichen Schäden im zweistelligen Milliardenbereich. Um diesen Herausforderungen wirksam zu begegnen, seien ein Ausbau und eine Weiterentwicklung der Zusammenarbeit von Staat und Wirtschaft zur Gewährleistung der Sicherheit dringend geboten, sagte Lehnert. Bundesregierung und Wirtschaft müssen konkrete Maßnahmen der Zusammenarbeit für mehr Wirtschaftsschutz vereinbaren. "Es gibt neben dem BDSW keinen anderen Verband in Deutschland, der über seine 867 Mitgliedsunternehmen vergleichbar viele Unternehmen, in allen Sektoren der Wirtschaft, erreicht und in Sicherheitsfragen beraten und unterstützen, kann. Dieses Potential gilt es, mehr als bisher, im Interesse der Sicherheit des Wirtschaftsstandortes Deutschland zu nutzen", so Lehnert.

Nach den ersten vorläufigen Angaben konnten die privaten Sicherheitsdienste im vergangen Jahr ein Umsatzplus von rund 3 Prozent verzeichnen. Erstmals werde die 5-Milliarden-Grenze "geknackt". Insgesamt habe der Sicherheitsmarkt aus elektronischer, mechanischer und personeller Dienstleistung ein Volumen von rund 12 Milliarden Euro.

Als Arbeitgeberverband sei der BDSW aber auch für Arbeitsbedingungen von über 185.000 Beschäftigten im Sicherheitsgewerbe verantwortlich. "Ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro ab dem 1. Januar 2015 werde von uns grundsätzlich befürwortet. Wir hätten es jedoch lieber gesehen, wenn auch in Zukunft Mindestlöhne durch Tarifvertragsparteien in den einzelnen Branchen verhandelt worden wären", so Lehnert. "Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz habe dazu eine gute Grundlage geliefert. Damit könne den unterschiedlichen wirtschaftlichen Bedingungen in den 16 Bundesländern und in den einzelnen Wirtschaftszweigen besser Rechnung getragen werden", so Lehnert.

Nun komme es für den BDSW darauf an, vor dem Hintergrund des gesetzlichen Mindestlohns die eigenen tariflichen Strukturen weiter zu entwickeln. Dazu gehöre auch der Abschluss eines bundesweiten Tarifvertrags, der die Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit regelt. Für eine Branche, die überwiegend dann arbeitet, wenn andere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ruhen, seien die Zuschläge ein wichtiger Faktor. Dadurch würden die verbandsgebundenen Unternehmen mit durchschnittlichen Mehrkosten von 12 bis 15 Prozent pro Jahr belastet. Deshalb müsse dieser Zuschlagstarifvertrag durch eine Rechtsverordnung des Bundesarbeitsministers für allgemeinverbindlich erklärt werden. "Mit dem ver.di Bundesvorsitzenden, Frank Bsirske, habe ich mich auf diese Vorgehensweise verständigt. Nun müssen zeitnah die Tarifverhandlungen aufgenommen werden", so Lehnert, der auch Mitglied des Präsidiums der BDA Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände ist.

"Wir freuen uns, dass wir erstmals in unserer Geschichte in der Hauptstadt von Sachsen-Anhalt eine Jahresmitgliederversammlung durchführen. Wir sind gespannt auf die Ausführungen des Innen- und Sportministers des Landes, Holger Stahlknecht zum Thema "Innere Sicherheit in Sachsen-Anhalt - eine Gemeinschaftsaufgabe zwischen Staat und Wirtschaft". Der Hauptgeschäftsführer und Mitglied des Präsidiums der BDA, Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Dr. Göhner, werde über die Tarifpolitik unter neuen Bedingungen (u. a. gesetzlicher Mindestlohn, Rente mit 63) referieren. Er erhoffe sich, so Lehnert abschließend, weitere wichtige Impuls für die Verbandsarbeit der nächsten Jahre.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Sicherheitswirtschaft Wirtschafts- und Arbeitgeberverband e. V. (BDSW) Dr. Harald Olschok, Hauptgeschäftsführer, Öffentlichkeitsarbeit, Mitglieder, Finanzen Norsk-Data-Str. 3, 61352 Bad Homburg Telefon: (06172) 948050, Fax: (06172) 458580

(cl)

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