Qualitätswettbewerb der Krankenkassen beachten / vzbv-Stellungnahme zum Entwurf eines GKV-Versichertenentlastungsgesetzes
(Berlin) - Laut dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versichertenentlastungsgesetz - GKV-VEG) sollen auch die Zusatzbeiträge der Krankenkassen ab 1. Januar 2019 wieder von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gemeinsam finanziert werden. In seiner Stellungnahme zum Entwurf unterstützt der vzbv diesen Schritt. Auch die geplante Senkung des Mindestbeitrags für Kleinselbstständige ist begrüßenswert.
Bei anderen Aspekten des Entwurfs sieht der vzbv allerdings noch Korrektur- und Ergänzungsbedarf:
- Eine weitergehende Informationspflicht für Krankenkassen kann dazu beitragen, dass Verbraucher nicht nur Kosten, sondern auch Angebote und Service der verschiedenen Krankenkassen vergleichen können.
- Ebenso muss Transparenz über das Genehmigungsverhalten von Leistungen der einzelnen Krankenkassen hergestellt werden.
- Vor dem Rückgriff auf die Rücklagen der Krankenkassen müssen fundierte Kostenschätzungen über die aktuellen Vorhaben der Bundesregierung vorgelegt werden und der Risikostrukturausgleich der Krankenkassen überprüft werden.
Stellungnahme: https://rdir.inxmail.com/vzbv/d/d.pdf?o000q3py0006co00d0000kk0000000000lrsokqscq76fig5b7egxr3i02u11
Quelle und Kontaktadresse:
(vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Pressestelle
Markgrafenstr. 66, 10969 Berlin
Telefon: (030) 258000, Fax: (030) 25800218
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