Pressemitteilung | Bauherren-Schutzbund e.V.

Ratgeber Bauen und Modernisieren mit der EnEV 2014

(Berlin) - Wer heute baut und modernisiert muss die ab 1. Mai geltende novellierte Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV) beachten.

Der Bauherren-Schutzbund e.V. hat in Zusammenarbeit mit dem Institut für Bauforschung e.V. (IFB) Hannover einen Ratgeber erarbeitet und vermittelt Wissenswertes zur neuen Energieeinsparverordnung.

Die Regelungen greifen bei einem Bauantrag oder einer Bauanzeige, bei der Vermietung von Wohnräumen, dem Verkauf von Wohneigentum und unter Umständen auch im Gebäudebestand. Im Kern geht es um strengere Vorgaben zur Energieeffizienz und für den Energieausweis sowie um erweiterte Prüf- und Kontrollbestimmungen.

Die EnEV bezieht sich unter anderem auf das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Danach müssen Eigentümer eines selbstgenutzten oder vermieteten Neubaus mit mehr als 50 qm Nutzfläche ihren Energiebedarf für Heizung, Warmwasser und Kühlung anteilig aus erneuerbaren Energien decken. Das Gesetz lässt auch Ersatzmaßnahmen wie Kraft-Wärmekopplung, Nah- und Fernwärmenetz, Nutzung von Abwärme und Wärmedämmung zu.
Der Ratgeber erläutert kompakt was die EnEV regelt, was bleibt und was sich mit der EnEV 2014 ändert. Grundsätzlich legt die EnEV Mindestanforderungen für Neubauten, Um- und Ausbauten und Modernisierungen fest. Übersichtlich sind die ab 2016 geltenden Verschärfungen für die Energieeffizienz von Neubauten aufgeführt. Wichtige Veränderungen wie die Verringerung des maximal zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs um 25 Prozent, die Verringerung der Transmissionswärmeverluste um 20 Prozent und die Sicherung des sommerlichen Wärmeschutzes werden im Detail erklärt. Zu beachten ist bei Sanierungsmaßnahmen weiterhin die Bagatellgrenze von 10 Prozent der Bauteilfläche. Werden also mehr als 10 Prozent der Außenwand, der Fenster, des Daches oder der Decken erneuert oder energetisch saniert, müssen die geltenden Wärmeschutzanforderungen der EnEV 2014 erfüllt werden.

Bei Bestandsbauten, die diesen Verschärfungen nicht unterliegen, werden die Nachrüst- und Austauschpflichten aufgeführt. Dabei geht es u.a. darum, was bei Erweiterungen und Anbauten zu beachten ist. Ein eigener Abschnitt ist der Austauschpflicht für alte Heizkessel gewidmet.

Der Ratgeber erklärt im Weiteren, wie der Energieausweis künftig Energieeffizienz übersichtlicher ausweist, wie er ausgefertigt und übergeben werden muss. Eine Vorlagepflicht besteht beispielsweise für Verkäufer und Vermieter an potenzielle Käufer und Mieter bereits bei der Besichtigung.

Für Immobilienanzeigen - auch darauf verweist der Ratgeber - gelten mit der EnEV 2014 neue Pflichten. Immobilienanzeigen müssen wichtige Energiekennwerte enthalten und Verbrauchern einen Mindeststandard an Informationen bieten.

Der letzte Teil des Ratgebers ist der Beratung und Förderung gewidmet. Um eine nachhaltige Bau- oder Umbaumaßnahme zu erreichen, sollten sich private Bauherren der Hilfe unabhängiger Fachleute wie der BSB-Bauherrenberater versichern. Bauherrenberater des BSB - darunter zahlreiche Energieberater und Fachingenieure - bieten ein breites Spektrum von Serviceleistungen an. Das reicht von der Prüfung von Baubeschreibungen, der Energieberatung, dem Modernisierungs-Check und Immobilien-Check, der baubegleitenden Qualitätskontrolle über die Thermografie und Blower-Door-Messungen bis zur gutachterlichen Tätigkeit.

Der Ratgeber schließt mit einer Übersicht zu wichtigen Internetportalen zu Förderprogrammen des Bundes, der Länder und von Kommunen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bauherren-Schutzbund e.V. Pressestelle Kleine Alexanderstr. 9/10, 10178 Berlin Telefon: (030) 3128001, Fax: (030) 31507211

(cl)

NEWS TEILEN: