Pressemitteilung | BÄK Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern) e.V.

„Rauchen in Gaststätten untersagen“ / Ärztepräsident plädiert für rigorosen Nichtraucherschutz

(Berlin) - Für einen gesetzlich verankerten Nichtraucherschutz hat sich der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, anlässlich des Welt-Nichtrauchertages am 31. Mai 2006 ausgesprochen. „Die gefährlichen, gesundheitlichen Belastungen gehen nicht nur vom aktiven Rauchen, sondern auch von der passiven Aufnahme des Tabakrauchs aus. Deshalb muss das Rauchen überall dort, wo Publikumsverkehr besteht, rigoros untersagt werden.“ Dies gelte insbesondere für Gaststätten.

„Freiwillige Selbstverpflichtungen sind kein wirksamer Beitrag, wie die Vereinbarung der Bundesregierung mit dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband zur Einrichtung von Nichtraucherbereichen gezeigt hat. Das gesteckte Ziel ist bei weitem nicht erreicht worden“, so Hoppe. In der Gastronomie müssten selbstverständlich Rauchverbote gelten, die Gäste und das Personal wirkungsvoll vor dem Passivrauchen schützen. „Die Gaststätten sollten komplett ‚rauchfrei’ sein. Die Aufteilung in Raucher- und Nichtraucherbereiche ist nur eine Scheinlösung; aber selbst zu diesem kleinen Zugeständnis sind die meisten Gastronomen nicht bereit. Wir sollten uns ein Beispiel an anderen EU-Ländern nehmen, wo Rauchverbote inzwischen längst akzeptiert sind“, sagte der Ärztepräsident.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern) e.V. Pressestelle Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin Telefon: (030) 4004560, Telefax: (030) 400456-388

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