Rechtseinheit auch bei der Rente wahren
(Berlin) - Die Volkssolidarität begrüßt die Angleichung der Regelsätze für das Arbeitslosengeld II in Ostdeutschland an das Westniveau. Das erklärte der Präsident der Volkssolidarität, Professor Gunnar Winkler, am Donnerstag (19. Januar 2006) in Berlin. Besonders positiv ist die Begründung für diesen Schritt zu bewerten. Laut Bundesregierung ist dieser zur Wahrung der Rechtseinheit erforderlich.
Wenn die Rechtszersplitterung laut Regierung weder im Interesse des Bundes noch der Länder hingenommen werden könne, so gelte das nicht nur für das ALG II. Das träfe genauso auch für die Renten in Ost und West zu. Deshalb sei der schon lange geforderte Fahrplan für die Angleichung der Rentenwerte ebenfalls auf der Tagesordnung, so Winkler. Wir werden die Große Koalition an ihren eigenen Worten und Ansprüchen messen.
Der Verbandspräsident erinnerte daran, dass die Rentner in den neuen Ländern rentenrechtlichen Regelungen unterworfen seien, die immer noch zu zwei getrennten Rentenrechtsgebieten Ost und West führen. Im Osten heißt das z.B. dass der für die Berechnung der Rente maßgebliche Rentenwert in den neuen Ländern seit 2003 bei 87,9 Prozent liegt und dort seither auf Grund der Renten-Nullrunden 2004 und 2005 stagniert.
Die Volkssolidarität bleibe bei ihrer Forderung nach einem nachvollziehbaren Fahrplan für die Angleichung des Rentenwerts Ost an den der alten Länder, betonte Winkler. Dabei geht es nicht wie immer wieder behauptet wird um eine Angleichung der Renten, sondern um den Rentenwert, mit dem die Arbeitsleistung eines Durchschnittsverdieners pro Beitragsjahr bewertet wird. Es sei eine Gerechtigkeitsfrage, dass nach 15 Jahren deutscher Einheit gleiche Lebensarbeitsleistungen auch gleich bewertet werden sollten.
Quelle und Kontaktadresse:
Volkssolidarität Bundesverband e.V.
Tilo Gräser, PR-Referent
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