Pressemitteilung | Bund der Versicherten e.V. (BdV)

Referentenentwurf zur Reform des Versicherungsvertragsrechts ist kritisch zu begleiten / „Da ist noch mancher Stein wegzuräumen“

(Henstedt-Ulzburg) - Die Reform des Versicherungsvertragsrechts ist mit dem Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums in die entscheidende Phase vorgerückt. Darin sieht der Bund der Versicherten (BdV) in großen Teilen seine Arbeit bestätigt. Der Verband setzt sich seit Jahrzehnten dafür ein, Verbraucher und Versicherungsgesellschaften „auf Augenhöhe“ zu bringen. Im vorigen Jahr hat der BdV dazu zwei richtungsweisende Urteile der höchsten deutschen Gerichte herbeigeführt, die jetzt im Zentrum des Reformvorhabens stehen. Nach Einschätzung der BdV-Geschäftsführerin Lilo Blunck stimmt die generelle Linie des Entwurfs: „Es müssen allerdings noch eine Reihe kleinerer und größerer Steine aus dem Weg geräumt werden.“

Der im Vorwege vom Bundesjustizministerium vorgelegte Eckpunktekatalog habe Hoffnungen genährt, dass Verbraucher und Versicherungsgesellschaften auch im Gesetz endlich gleichberechtigt werden. Diese Erwartung habe in dem Referentenentwurf jedoch einige Dämpfer abbekommen. Aus BdV-Sicht bleiben aber zu viele „Hintertürchen“ offen. Lilo Blunck und Thorsten Rudnik, Leiter für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, nennen in ihrer ersten Bewertung des 124-seitigen Entwurfs fünf Merkposten, bei denen Korrekturen dringend erforderlich sind:

- Beratung darf nicht an Prämienhöhe gekoppelt werden
Diese im Referentenentwurf ermöglichte Vorgehensweise sei nicht verbraucherfreundlich. Lilo Blunck: „In der Praxis gäbe es etwa wegen der geringeren Prämie für die wichtigere Haftpflichtversicherung weniger Beratung als für die Hausratsversicherung.“

- Einseitige Vertragsänderungen verbieten
Die Möglichkeit der einseitigen Vertragsänderungen durch die Versicherung mit Hilfe eines von der Gesellschaft bezahlten Treuhänders wird nicht unterbunden. Der BdV fordert statt dieses Verfahrens entweder vorvertragliche Lösungen oder eine Beteiligung von Verbraucherverbänden bei der Auswahl des Treuhänders.

- Altersvorsorge ist keine Versicherungsfrage
Der BdV kritisiert, dass der Referentenentwurf die Kapitallebensversicherung (KLV) erneut als ein Instrument der Altersvorsorge in den Mittelpunkt stellt. Thorsten Rudnik: „Tatsache ist, dass die KLV ungeeignet ist. Grundsatz ist: Altersvorsorge ist keine Versicherungsfrage. Das ist ausschließlich eine Frage der Kapitalanlage.“

- Mitnahme der Altersrückstellungen in der Privaten Krankenversicherung
Nur weil es angeblich kein „Modell“ für die Mitnahme der Altersrückstellungen bei Versicherungswechsel gibt, darf sich der Gesetzgeber nicht um eine Lösung herumdrücken. Thorsten Rudnik: „Das dürfen wir so nicht durchgehen lassen!“

- Policenmodell kippen – aber vollständig
Die bisherige Praxis, dem Versicherungsnehmer erst mit dem Versicherungsschein sämtliche Vertragsunterlagen zu schicken (Policenmodell), ist verbraucherfeindlich. Lilo Blunck: „Das Policenmodell soll zwar verschwinden, kann aber wieder aus dem Hut gezaubert werden, wenn der Verbraucher es (schlimmstenfalls unbeabsichtigt) zulässt. Hier gilt es, ein Schlupfloch zu schließen – es darf keine Möglichkeiten mehr für Verfahren nach dem Policenmodell geben.“

Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Versicherten e.V. Lilo Blunck, Geschäftsführerin Postfach 11 53, 24547 Henstedt-Ulzburg Telefon: (04193) 99040, Telefax: (04193) 94221

(sk)

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