Reform der Betriebsverfassung muss zu einem Mehr an vertrauensvoller Zusammenarbeit im Betrieb führen
(Berlin) - "Die Reform der Betriebsverfassung darf die unternehmerische Entscheidungsfreiheit und die personalpolitischen Handlungsspielräume nicht weiter einschränken. Sie muss stattdessen zu einem Mehr an vertrauensvoller Zusammenarbeit im Betrieb führen. Nach dem bedrohlichen Gefälle bei den Arbeitskosten und Sozialstandards darf nicht auch noch das Mitbestimmungsgefälle in Europa weiter verschärft werden." Dies erklärte am 2. November Harald Schröer, Geschäftsführer für Sozial- und Tarifpolitik im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes, im Vorfeld der bundesweiten Betriebs- und Personalrätekonferenz der IG BAU zur Zukunft der Mitbestimmung.
Bei den Arbeitsrechtsexperten der im Zentralverband zusammengeschlossenen baugewerblichen Organisationen seien schon die Reformvorstellungen des Bundesarbeitsministers zur Teilzeitarbeit auf "blankes Entsetzen" gestoßen. Nun solle auch noch die Mitbestimmung ohne erkennbare Notwendigkeit erweitert werden.
"Wer neuen Streit in die Betriebe trägt und neue arbeitsgerichtliche Auseinandersetzungen provoziert, kann nicht mit Neueinstellungen rechnen !", sagte Schröer.
Schröer appellierte zugleich an die in der IG BAU organisierten Betriebsräte, ihre immer noch bestehenden Vorbehalte gegen flexible Arbeitszeitregelungen endlich aufzugeben. Aus einer soeben veröffentlichten Umfrage über die "Arbeitszeitflexibilisierung zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit" ergibt sich für die Bauwirtschaft ein zwiespältiges Bild: Einerseits liegt nach dieser Umfrage das Schwergewicht der Arbeitszeitkonten eindeutig in der Bauwirtschaft; andererseits sehen über 40 % der Bauunternehmer das Haupthindernis bei der Einführung der Arbeitszeitflexibilisierung in den Vorbehalten der Arbeitnehmervertretungen.
Nach Auffassung des ZDB erschwert diese Verweigerungshaltung der Betriebsräte die notwendige Anpassung der Arbeitszeitregelungen an die veränderten Marktbedingungen.
"Wir brauchen daher keine Reform der Betriebsverfassung, sondern eine Stärkung des im Betriebsverfassungsgesetz bereits verankerten Grundsatzes der vertrauensvollen Zusammenarbeit im Betrieb", erklärte Schröer. Daran mangele es zu oft, insbesondere bei der Umsetzung der tariflichen Regelungen zur Flexibilisierung der Arbeitszeit und zur Einführung von Jahresarbeitszeitregelungen mit Arbeitszeitkonten.
"Nicht neue Konflikte, sondern eine größere Bereitschaft der Betriebsräte zur Umsetzung der tariflichen Arbeitszeitregelungen gehören daher auf die Tagesordnung", gab Schröer den Betriebsräten für ihre Betriebsrätekonferenz mit auf den Weg.
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