Regen und Gewitter während und nach der Hitzewelle sorgen für Versicherungsschäden / Nicht immer kommt alles Gute von oben
(Henstedt-Ulzburg) - Der wärmste Juli seit Beginn der Wetteraufzeichnung ist vorbei. Doch wer nur geschwitzt hat, sollte sich nicht beklagen. Schlimmer dran sind all jene, die nach Regen und Gewitter mit großen Schäden dastehen. Lilo Blunck, Geschäftsführerin des Bundes der Versicherten (BdV): Ganz schnell ist die Freude über die kurzfristige Abkühlung vergessen, wenn der Blitz eingeschlagen ist oder heftige Regengüsse das Haus unter Wasser gesetzt haben.
Nicht immer kommt alles Gute von oben. In vielen Haushalten haben durch Blitz verursachte Überspannungen Schäden an elektronischen Geräten zur Folge. Immer häufiger werden die BdV-Experten nach einer Versicherung gefragt, die in solchen Fällen eintritt. BdV-Sprecher Thorsten Rudnik erklärt: Hausrat- und Gebäudeversicherungsbedingungen insbesondere älteren Datums schließen so genannte Überspannungsschäden an elektrischen Geräten ausdrücklich vom Versicherungsschutz aus. Diese Fälle lassen sich aber durch eine zusätzliche Klausel mitversichern, die heute alle Versicherungsunternehmen anbieten einige sogar ohne Beitragszuschlag.
BdV-Rat: Verbraucher müssen bei den Überspannungsschäden auf die Entschädigungsgrenzen achten: Sie sollten mit mindestens fünf Prozent der Versicherungssumme mitversichert sein. Nach einem Schadenfall muss der Versicherer unverzüglich informiert werden und beschädigte Geräte dürfen vorerst nicht entsorgt werden.
Tipp: Der (regelmäßige) Besuch auf der Internetseite des BdV, der mit 50.000 Mitgliedern größten Verbraucherschutzorganisation Deutschlands auf dem Gebiet des Versicherungswesens, kann sehr hilfreich sein. Hier finden sich zahlreiche (auch für Nichtmitglieder) kostenlose Informationen.
Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Versicherten e.V.
Lilo Blunck, Geschäftsführerin
Postfach 11 53, 24547 Henstedt-Ulzburg
Telefon: (04193) 99040, Telefax: (04193) 94221
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