Pressemitteilung | Deutscher Spendenrat e.V.

Regierungskoalition im Spendenwesen untätig

(Bonn) - Seit dem 01.01.2000 gelten neue Regeln für die Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen gemeinnütziger, besonders förderungswürdiger Organisationen. Die Neuregelung betrifft allein bei den Mitgliedern des Deutschen Spendenrates e.V. 1,5 Millionen Spenderinnen und Spender, was etwa 7,5 % der erwerbstätigen Bevölkerung entspricht. Die derzeit geltende Regelung im Hinblick auf Spenden unter DM 100,00 stellt die gemeinnützig tätigen Organisationen und letztlich auch die Spenderinnen und Spender vor erhebliche Probleme.

Während bei Spenden unter 100,00 DM nach wie vor die Vorlage der Abbuchungsbestätigung der Bank ausreicht, müssen für größere Spenden gesonderte Zuwendungsbestätigungen erteilt werden. Die Möglichkeit, daß Spenden damit zweimal als Sonderausgaben geltend gemacht werden, ist nicht auszuschließen. Das Gesetz sieht in derartigen Fällen eine verschuldens- unabhängige Haftung für den Steuerausfall auch der gemeinnützig tätigen Organisationen vor.

„Es kann nicht sein“, so Lothar Schulz, Vorsitzender des Deutschen Spendenrates e.V., „daß Bürgerverantwortung in breiten Schichten der Bevölkerung mit Haftungsrisiken und möglicher Kriminalisierung bestraft wird.“ Hier ist die Bundesregierung aufgerufen, unverzüglich zu handeln und den chaotischen Rechtszustand im Zuwendungsrecht zu beenden.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Spendenrat e.V. Simrockallee 27 53173 Bonn Telefon: 0228/9355728 Telefax: 0228/9355799

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