Pressemitteilung | Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) - Hauptgeschäftsstelle

Regulierer legt Preise für weiteren Breitbandausbau in Deutschland fest / Keine Basis für kurzfristige Investitionsentscheidungen

(Bonn) - Die Bundesnetzagentur hat mit der Entscheidung über NGA-Vorprodukte (Next Generation Access) die Entgelte für den Zugang zur Anschlussinfrastruktur der Deutschen Telekom AG festgelegt. Mit dem Entscheid regelt die Behörde die Preise für den Zugang zu den Kabelkanälen zwischen Kabelverzweiger und Hauptverteiler sowie den Zugang am und in die Multifunktionsgehäuse (MFG). Diese NGA-Vorprodukte des Ex-Monopolisten sind für die alternativen Netzbetreiber dringend erforderlich. Denn für eine hochbitratige Anbindung von Haushalten ist es technisch erforderlich, die Schnittstellen der Übertragungstechnik näher an die Kunden heranzurücken, damit die hohen Geschwindigkeiten der Breitbandnetze nicht auf den letzten Metern zum Endkunden verloren gehen.

Der BREKO begrüßt, dass die Bundesnetzagentur bei der getroffenen Entscheidung für NGA-Vorprodukte nicht den deutlich zu hohen Preisforderungen der Telekom gefolgt ist. Bislang hatte die Behörde nur die technischen Zugangsbedingungen festgelegt. Mit der Preisentscheidung stehen nun auch die kommerziellen Bedingungen fest. Ob auf Basis dieser Preise nun auch wirklich ein Investitionsanreiz für die Wettbewerbsunternehmen gesetzt worden ist, muss nun rasch überprüft werden.

Aber: Einen kurzfristigen Impuls zur Erreichung der ehrgeizigen Ziele der Breitbandinitiative der Bundesregierung wird die jetzt getroffene Weichenstellung nach Ansicht des BREKO wohl nicht setzen können. Kritikpunkt des Verbandes ist, dass die Telekom bis zum Jahresende einen Teil ihrer Leistungen "nach Aufwand" den Wettbewerbern in Rechnung stellen darf. "Damit fehlt den alternativen Netzbetreibern bis auf Weiteres eine eindeutige Berechnungsgrundlage und damit Planungssicherheit", betont Dr. Stephan Albers, Geschäftsführer des BREKO. Erst konkret berechenbare Kosten schaffen die Voraussetzungen für eigene Investitionsentscheidungen. "Daher wird die erst für das Jahresende vorgesehene Überprüfung und die erforderliche Pauschalierung der zunächst nach Aufwand genehmigten Entgelte durch die Bundesnetzagentur zu Investitionsverzögerungen führen", erläutert Albers. Denn bis zu diesem Zeitpunkt können die Wettbewerber die Kosten für einen Anschluss an das Netz der Telekom nicht eindeutig kalkulieren.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) Pressestelle Hans-Böckler-Str. 3, 53225 Bonn Telefon: (0228) 2499970, Telefax: (0228) 2499972

(mk)

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