Regulierungsbehörde ordnet Interconnection-Modell neu Voraussetzung für lohnende Investitionen geschaffen
(Köln) - Die Deutsche Telekom AG darf ihr Telekommunikationsnetz nicht monopolartig als einzige Berechnungsgrundlage für die Interconnection-Tarife etablieren. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation hat es abgelehnt, ein von der Telekom vorgelegtes Tarifsystem zu akzeptieren, das letztlich für die Benutzer und für die privaten Wettbewerber zu höheren Kosten geführt hätte. Dies hätte negative Auswirkungen auf die Endkundenpreise gehabt.
Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) begrüßt deshalb die Entscheidung der Regulierungsbehörde als wichtigen Schritt zu einer transparenten und fairen Kostenstruktur im Telekommunikationsmarkt. Die Telekom hatte dagegen von ihren Wettbewerbern gefordert, das alte Netz der DTAG im wesentlichen nachzubauen, um damit die Kosten in die Höhe zu treiben.
Der Präsident des VATM, Dr. Dreyer, sieht trotzdem noch keine Garantie für einen fairen Wettbewerb. Dreyer:
Die Dumpingpreis-Strategie der DTAG bleibt weiterhin eine akute Gefahr für den Wettbewerb. Trotz undurchsichtiger Bündelpreise für verschiedene Leistungen muss die Regulierungsbehörde alles daran setzen, wettbewerbsbehindernden Preisen konsequent einen Riegel vorzuschieben.
Die Regulierungsbehörde (RegTP) hat eine gerechtere Kostenverteilung für alle Carrier festgelegt, die zudem Investitionen in den Netzausbau angemessen berücksichtigt. Mit dem neuen Modell, dem sogenannten elementbasierten Kostenmodell (EBC= element based charging), werden die Preise für die Leistungen der DTAG zukünftig nicht von der Entfernung, sondern von der Nutzung der kostenintensiven Bestandteile, insbesondere
der Vermittlungsanlagen, bestimmt. Dem aufwendigen Implementierungsprozess hat die RegTP dadurch Rechnung getragen, dass sie den ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt vom 01.02.01 auf den 01.06.01 verschoben hat.
Im VATM sind derzeit 54 Telekommunikationsunternehmen zusammengeschlossen.
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