Pressemitteilung | Volkssolidarität Bundesverband e.V.
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Rentenansprüche sichern durch Kontenklärung

(Berlin) - „Bürgerinnen und Bürger, die Ausbildungs- und Berufszeiten in der DDR zurückgelegt haben, sollten möglichst umgehend bei ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger – in den meisten Fällen ist das die Deutsche Rentenversicherung (DRV) – eine Kontenklärung beantragen, falls dies bisher nicht bereits erfolgt ist.“ Darauf machte am Mittwoch (22. März 2006) in Berlin der Bundesgeschäftsführer der Volkssolidarität, Dr. Bernd Niederland, aufmerksam. „Eine solche Kontenklärung ist wichtig für die Berechnung und Sicherung von Rentenansprüchen.“

Niederland sagte weiter: „Ende 2006 endet die gesetzliche Mindestaufbewahrungsfrist für Lohnunterlagen. Danach sind die Firmen nicht mehr verpflichtet, diese Unterlagen aus der DDR Zeit aufzuheben. Auch die Archive lösen die Lager auf. Falls der Antragsteller bis Ende 2006 nicht alle Originalunterlagen zusammen hat, ist es dann nicht mehr möglich, Nachforschungen anzustellen

Das Arbeitsleben des Antragstellers muss ab Ende der Schulzeit lückenlos aufgeführt und mit Originalunterlagen bescheinigt werden, zum Beispiel mit Versicherungsausweis oder Lohnbescheinigung. Denn die Versicherungsdaten sind erst seit 1992 automatisch über die jährlichen Arbeitgebermeldungen gespeichert. Ausbildung, Wehrdienst oder Kindererziehungsjahre werden mit einberechnet. In den grünen Sozialversicherungsausweisen wurden in der DDR die Beschäftigungsverhältnisse eingetragen. Ist dies nicht der Fall und die Aufzeichnungen sind nicht vollständig, muss beim ehemaligen Arbeitgeber nachgefragt werden. Existiert das Unternehmen nicht mehr, helfen die Rentenversicherungsträger und deren Berater.

Eine Antragstellung per Post ist ebenfalls möglich. Dazu reicht es aus, beglaubigte Kopien der Originaldokumente an die Rentenversicherung zu schicken. Ein Besuch in der Beratungsstelle ist aber dem Postweg vorzuziehen. Für ein Beratungsgespräch sollte vorab ein Termin vereinbart werden.

Den Betroffenen ist dringend zu empfehlen, mit der Kontenklärung nicht erst bis zum Jahresende zu warten. Für die Suche einer Beratungsstelle empfehlen wir zum Beispiel im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de im Menü unter "Beratung" – Untermenü "Beratungsstellensuche" – die nächstgelegene Beratungsstelle zu ermitteln."

Quelle und Kontaktadresse:
Volkssolidarität Bundesverband e.V. Tilo Gräser, PR-Referent Alte Schönhauser Str. 16, 10119 Berlin Telefon: (030) 27897100, Telefax: (030) 27593959

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