Pressemitteilung | Sozialverband VdK Deutschland e. V.

Rentenkonzept der Regierung greift zu kurz / Sozialverband VdK: "Weiterhin werden zu viele von Altersarmut bedroht sein"

(Berlin) - Das Rentenkonzept, das Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen heute vorstellte, bewertet die Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland wie folgt: "Wenn die Bundesregierung Altersarmut wirksam bekämpfen will, muss sie ihr Rentenkonzept erweitern", betonte VdK-Präsidentin Ulrike Mascher.

Diejenigen, die im Alter besonders von Armut bedroht sind, wie zum Beispiel Langzeitarbeitslose, gesundheitlich eingeschränkte Arbeitnehmer, denen nur die Erwerbsminderungsrente bleibt, profitieren von den Rentenreformplänen kaum. Diese Personengruppen brauchen dringend einen Sozialausgleich in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Die Hürden für die Inanspruchnahme der Zuschussrente sind zu hoch gesteckt. Die geforderten 40 Versicherungsjahre und 30 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung können Menschen mit unterbrochenen Erwerbsbiografien nur schwer erreichen.

Die Rentnerinnen und Rentner die heute bereits am Rande der Armut leben, gehen leer aus. Wir brauchen auch Verbesserungen für Menschen mit geringem Einkommen, die jetzt bereits in Rente sind. Wenn im ersten Jahr der Zuschussrente nur 52 000 Neurentner in den Genuss dieser Rente kommen, ist dies angesichts von über 400 000 Menschen, die heute bereits auf Grundsicherung im Alter angewiesen sind, zu wenig.

Es wird zwar leichte Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentner geben, aber nicht auf einen Schlag, sondern Schritt für Schritt bis zum Jahr 2029. Jedes Jahr zwei bis drei Euro können die Armutsgefährdung dieser Bevölkerungsgruppe nicht wirklich reduzieren.

Die Hinzuverdienstgrenzen bei vorzeitigem Beginn der Altersrente werden erhöht. Das ist für bestimmte Berufsgruppen, insbesondere mit höherer Qualifikation, mit Sicherheit ein Vorteil. Nur Menschen mit geringer formaler Ausbildung oder gesundheitlichen Einschränkungen werden in diesem Alter häufig keine Jobs mehr haben und keine neuen mehr finden. Und: Die lebenslangen Abschläge (bis zu 14,4 Prozent), wenn man früher in Rente geht, muss man sich leisten können.

Selbstständige sollen zur Altersvorsorge verpflichtet werden. Auch hier stellt sich die Frage, ob sich das kleine Selbstständige mit unregelmäßigem Einkommen neben der Krankenversicherungspflicht auch wirklich leisten können.

Der VdK wird auch im Rahmen des vom Bundesarbeitsministerium initiierten 'Rentendialogs' weiterhin für Regelungen kämpfen, die allen Menschen ein gesichertes Auskommen im Alter ermöglichen. Deutschland gehört im internationalen Vergleich der Industriestaaten zu den Schlusslichtern bei der Alterssicherung von Geringverdienern. Das muss sich ändern.

Quelle und Kontaktadresse:
Sozialverband VdK Deutschland e. V., Büro Berlin Pressestelle In den Ministergärten 4, 10117 Berlin Telefon: (030) 72629-0400, Telefax: (030) 72629-0499

(cl)

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