Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

RFID-Chips: Verhandlungen über Selbstverpflichtung der Wirtschaft gescheitert / vzbv: "Verhaltenskodex ist wischi-waschi"

(Berlin) - Im Streit um die Einführung der RFID-Technologie im Handel sind die Verhandlungen über eine mögliche Selbstverpflichtung der Wirtschaft gescheitert. Der Verbraucherzentrale Bundesverband lehnt den Entwurf eines freiwilligen Verhaltenskodex der Wirtschaft über den Einsatz der Funkchips ab. Damit ist die Bundesregierung mit ihrem Versuch gescheitert, eine Vereinbarung zwischen Wirtschaftsverbänden, Datenschützern und Verbraucherverbänden über die Grundsätze der Anwendung von RFID-Chips zu erzielen. "Die geplante Selbstverpflichtung der Wirtschaft ist wischi-waschi und damit inakzeptabel", sagte der stellvertretende vzbv-Vorstand Patrick von Braunmühl. "Der Kodex bringt keinen Fortschritt beim Datenschutz und keinerlei Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen."

Die in GS1 Germany zusammengeschlossenen Unternehmen und Wirtschaftsverbände veröffentlichten heute auf einer Tagung beim Bundeswirtschaftsministerium den Entwurf einer Selbstverpflichtungserklärung zum Umgang mit RFID-Chips. Nach Auffassung des vzbv ist der geplante Kodex allerdings in zentralen Punkten unzureichend: Dies betrifft die Deaktivierung der RFID-Chips an der Kasse, die Möglichkeit anonym einzukaufen, das Verbot einer Überwachung nach dem Verkauf und Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen.

"Der Erfolg der RFID-Technologie im Einzelhandel wird davon abhängen, inwieweit Industrie und Handel Bedenken der Verbraucher ernstnehmen. Es ist unverständlich, warum diese Bedenken so halbherzig aufgegriffen werden", sagte vzbv-Vize von Braunmühl.

Für einen wirksamen Verbraucherschutz sind folgende Punkte beim Einsatz der RFID-Technologie entscheidend:
- Die Deaktivierung der RFID-Transponder sollte das Standardverfahren an der Kasse sein.
- Kunden müssen ohne Benachteiligung weiterhin anonym einkaufen können.
- Für die Verknüpfung von waren- und personenbezogenen Daten sollte das "Opt-In" (Zustimmung durch den betroffenen Verbraucher) zwingend erforderlich sein.
- Verbot einer after-sale-Überwachung
- Ein Datenschutzaudit sollte für den Handel verpflichtend sein.
- Bei freiwilligen Selbstverpflichtungen müssen im Fall von Verstößen wirksame Sanktionen greifen.

In den vergangenen anderthalb Jahren versuchte das Bundeswirtschaftsministerium - unterstützt durch Verbraucher- und Innenministerium - Verhandlungen zwischen Vertretern des Handels, der Industrie, Datenschützern und Verbraucherorganisationen zu moderieren. Ziel war die Einigung über eine freiwillige Vereinbarung der Wirtschaft zum Einsatz der RFID-Technologie im Einzelhandel. Der vzbv hatte von Beginn an klar formuliert, welche Elemente eine Selbstverpflichtungserklärung mit dem Ziel Verbraucherschutz umfassen müsste. Diese Empfehlungen wurden von GS1 Germany allerdings nicht in ausreichenden Maß aufgegriffen. Der vzbv erklärte die Zusammenarbeit daher für gescheitert.

Kundendaten: Sammelwut der Unternehmen ungebremst
Auch ohne RFID-Technik nimmt die Sammelwut der Unternehmen besorgniserregende Dimensionen an. So war bereits Anfang des Jahrzehnts jeder Bundesbürger nach Informationen des Niedersächsischen Datenschutzbeauftragten in durchschnittlich 52 kommerziellen Datenbanken registriert - heute dürften es noch mehr sein. Kundendaten sind zu einer lukrativen Ware geworden. Daher verwundert es auch nicht, dass Meinungsumfragen zeigen, dass über 70 Prozent der Verbraucher der RFID-Technologie skeptisch gegenüber stehen. Sogar 78 Prozent der Teilnehmer mit Abitur, die sich an einer Umfrage der Zeit und der Humboldt-Universität beteiligten, sagten, dass die RFID-Chips an der Kasse nicht nur deaktiviert, sondern ganz zerstört werden müssten.

Bei der Eindämmung kommerzieller Datensammelei setzt der vzbv vor allem auf bessere gesetzliche Regeln. Die gegenwärtige Praxis ist nach Einschätzung des vzbv von "nahezu permanenten Verstößen" gegen das Bundesdatenschutzgesetz geprägt. So werden Daten ohne adäquate Zustimmung der Verbraucher erhoben und Unternehmen kommen oft ihrer Auskunftspflicht über die gesammelten Daten nicht nach. Da die Sanktionsmöglichkeiten im Bundesdatenschutzgesetz allerdings unterentwickelt sind, haben Handel und Industrie mit keinen spürbaren Strafen bei Gesetzesverstößen zu rechnen. "Wenn wir keine wirksameren Datenschutzregeln bekommen, wird die RFID-Technologie die bestehenden Probleme noch weiter vergrößern," sagte Patrick von Braunmühl.

Quelle und Kontaktadresse:
vzbv Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Carel Mohn, Pressesprecher, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit Markgrafenstr. 66, 10969 Berlin Telefon: (030) 258000, Telefax: (030) 25800218

(sk)

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