Pressemitteilung | BDSW e.V. - Bundesverband der Sicherheitswirtschaft / Wirtschafts- und Arbeitgeberverband

Rheinland-Pfalz / Saarland: Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrages für das Sicherheitsgewerbe

(Mainz/Saarbrücken) - Die rheinland-pfälzischen und saarländischen Tarifausschüsse haben am 10. Dezember 2014 die Allgemeinverbindlichkeit (AVE) des Tarifvertrages für Sicherheitsdienstleistungen in den Bundesländern Rheinland-Pfalz und Saarland empfohlen. Für Rheinland-Pfalz sollen erstmals seit 2009 alle Löhne der AVE unterfallen.

Durch die AVE erhalten alle rund 7.000 privaten Sicherheitskräfte in Rheinland-Pfalz und dem Saarland die im Tarifvertrag des BDSW mit ver.di vereinbarten Mindestlöhne - unabhängig davon, ob der Arbeitgeber Mitglied im Arbeitgeberverband BDSW ist.
In der untersten Lohngruppe beträgt der Stundengrundlohn ab dem 1. Januar 2015 8,50 Euro pro Stunde. Dazu haben alle Beschäftigten einen Anspruch auf einen Nachtzuschlag von 10 Prozent, einen Sonntagszuschlag von 25 Prozent und einen Feiertagszuschlag von 100 Prozent.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Sicherheitswirtschaft Wirtschafts- und Arbeitgeberverband e. V. (BDSW) Silke Wollmann, Presse und Öffentlichkeitsarbeit Norsk-Data-Str. 3, 61352 Bad Homburg Telefon: (06172) 948050, Fax: (06172) 458580

(sy)

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