Richtige Ziele müssen konsequent realisiert werden
(Berlin) - Die Ziele der Alterssicherungsreform, den Beitragssatz langfristig auf ein finanzierbares Niveau zu begrenzen sowie eine ergänzende kapitalgedeckte Zusatzvorsorge aufzubauen, müssen konsequent verwirklicht werden. Das erklärte der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Dr. Dieter Hundt am 15. Dezember anlässlich der Anhörungen zum Gesetzentwurf in Berlin.
Der von der Bundesregierung vorgegebene Beitragssatz von 22 Prozent im Jahre 2030 ist inakzeptabel hoch und basiert überdies auf äußerst optimistischen Beschäftigungs- und Arbeitsmarktannahmen. Die gesetzliche Rentenversicherung muss sich zu einer Basissicherung mit Beiträgen von dauerhaft unter 20 Prozent entwickeln. Damit einher gehen muss eine Reduzierung des Nettorentenniveaus auf höchstens 60 bis 62 Prozent in den nächsten drei Jahrzehnten.
Ein Nettorentenniveau von 64 bis 65 Prozent, wie es die Bundesregierung vorsieht, ist ohne Überforderung der Beitragszahler nicht finanzierbar. Anstelle des Ausgleichsfaktors muss ein Korrekturfaktor in die Rentenanpassungsformel aufgenommen werden, der dem Demographiefaktor entspricht. Die jetzt ab 2011 vorgesehene Verminderung des Nettorentenniveaus um 0,3 Prozent je nachfolgendem Rentnerjahrgang führt zu einer schiefen Lastverteilung zwischen den Generationen und zur Benachteiligung der künftigen Beitragszahler.
Eine rationale, verlässliche und transparente Rentenpolitik setzt darüber hinaus voraus, dass schrittweise alle Aufwendungen für die Einkommenssicherung im Alter steuerfrei gestellt werden. Von daher ist auch der fehlende Einstieg in die nachgelagerte Besteuerung im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung nicht nachvollziehbar, zumal der Bundesfinanzminister hierzu unlängst einen brauchbaren Ansatz vorgelegt hat.
Das staatliche Förderkonzept leidet ferner an einem Übermaß an Regulierungen und Bürokratieaufwand. Nicht akzeptabel ist vor allem, dass die Maßnahmen weder kompatibel sind mit den vorhandenen Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung noch mit den bestehenden tarifvertraglichen Vereinbarungen zur Entgeltumwandlung. Vor diesem Hintergrund ist für die 2. Säule der Alterssicherung ein eigenständiges Förderkonzept unverzichtbar, das bestehende Versorgungszusagen mit einschließt und alle Durchführungswege wirkungsgleich behandelt.
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