Pressemitteilung | Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern e.V. (VU)

Richtiger Ansatz des Finanzausgleichgesetzes - aber mehr Investitionen sicherstellen

(Schwerin) - "Wir unterstützen den politischen Ansatz des Gesetzgebers, die Mindestfinanzausstattung der Kommunen eng an die tatsächliche Leistungsfähigkeit des Landes zu koppeln und von den eigenen Einnahmen abhängig zu machen", erklärte heute (16. Juli 2009) der Präsident der Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern e.V. (VUMV), Hans-Dieter Bremer, aus Anlass der ersten Lesung des Finanzausgleichsgesetzentwurfes im Landtag.

Generell halte es die Dachorganisation der Wirtschaft allerdings für wichtig, zukünftig die Verfahren zur Haushaltsaufstellung zu verändern. "Die Kommunen und das Land sollten so mit ihrem Geld umgehen, wie jeder Bürger auch: Nur ein Teil der geschätzten Einnahmen wird fest verplant und der andere Teil erst dann geplant und ausgegeben, wenn entsprechende Einnahmen- und Ausgabenerwartungen auch tatsächlich eintreten. So können nicht 'völlig überraschende' Einnahmeneinbrüche den Schuldenberg stetig vergrößern", so Bremer weiter.

Die öffentlichen Haushalte aller Ebenen sollten angesichts schnell wechselnder konjunktureller Phasen "atmen" können, indem sie aus einem Basisteil und einem Aufbauteil bestehen. Der Basisteil könne zum Beispiel von 85 Prozent der durchschnittlichen Jahreseinnahmen der letzten sieben Jahre ausgehen, der Zusatzteil solle dagegen die Kann-Ausgaben definieren, die an die tatsächliche Entwicklung der Einnahmen angepasst seien.

Die im Gesetzentwurf enthaltene Bevorzugung zentraler Orte sei aus Sicht der Wirtschaft nachvollziehbar, auch wenn sie zu Lasten schwach besiedelter Räume erfolge. Dort müssten Gemeinden aber in der Lage bleiben, insbesondere ihre Straßen und Brücken mit gebietsübergreifender Bedeutung ausreichend instand zu halten und bei Bedarf zu modernisieren oder auszubauen. Deshalb sollte der Vorwegabzug für Zuweisungen an Straßenbaulastträger beibehalten werden.

Nicht einverstanden sei die Wirtschaft mit der zu geringen Bindung der Finanzzuweisungen an Investitionen. Die Investitionsquote der kommunalen Haushalte betrug 2007 noch 16 Prozent. Sie sei aber in den realen Werten zwischen 2004 und 2007 bereits um 3,4 Prozent gefallen, obwohl im gleichen Zeitraum die Einnahmen um 9,1 Prozent gestiegen sind. Schon jetzt sei der Zustand zahlreicher kommunaler Straßen und insbesondere vieler Brücken geradezu haarsträubend. Mancherorts stehe nicht einmal mehr genug Geld bereit, um wenigstens halbwegs die Substanz zu erhalten.

"Wenn nun die Mindestinvestitionsforderung auf nur noch 8,7 bzw. 7 Prozent halbiert wird, kann sich bei einem weiteren Rückgang der Einnahmen bis 2020 jeder ausmalen, was passiert: Das Geld verschwindet in der allgemeinen Verwaltung und die für die Verbreiterung der wirtschaftlichen Basis, für Schulen und für Mobilität notwendige Infrastruktur wird verschlissen. Das sollte das Land mit dem Gesetz verhindern", so Verbändepräsident Hans-Dieter Bremer abschließend.

Quelle und Kontaktadresse:
Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern e.V. (VUMV) Pressestelle Graf-Schack-Allee 10, 19053 Schwerin Telefon: (0385) 6356100, Telefax: (0385) 6356151

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