Rückwirkend verlängerte Sicherungsverwahrung unwirksam / Freiberg: Polizei kann freizulassende Täter nicht rund um die Uhr bewachen
(Berlin) - Nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg am gestrigen Dienstag (11. Mai 2010) sein Urteil vom Dezember 2009, mit dem er die rückwirkend verlängerte Sicherungsverwahrung beanstandet hatte, bestätigt hat, erwartet die Gewerkschaft der Polizei (GdP), dass in absehbarer Zeit erwiesenermaßen hochgefährliche Gewalt- und Sexualstraftäter auf freien Fuß gelassen werden müssen. GdP-Bundesvorsitzender Konrad Freiberg: "Vor dem Hintergrund der Gefährlichkeit der Täter werden die Menschen die Entscheidung des Gerichts, so folgerichtig sie auch aus rechtsdogmatischen Gründen sein mag, kaum verstehen und noch weniger akzeptieren können. Der zu erwartende mediale Druck auf die politisch Verantwortlichen, aber natürlich auch auf die Polizei, wird sein Übriges tun. Klar ist, dass die Polizei diese Täter nicht rund um die Uhr bewachen kann. Dazu fehlen die Kapazitäten. Deshalb kann und darf der Polizei nicht die Verantwortung in die Schuhe geschoben werden für den Fall, dass einer dieser Täter erneut ein Opfer findet. Die Verantwortung dafür liegt allein beim Gesetzgeber und bei denen, die die Haushalte geplündert und damit die Polizei massiv geschwächt haben."
Quelle und Kontaktadresse:
Gewerkschaft der Polizei - Bundesgeschäftsstelle (GdP)
Pressestelle
Stromstr. 4, 10555 Berlin
Telefon: (030) 3999210, Telefax: (030) 399921200
Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands
- GdP mit dringendem Appell an Innenministerkonferenz und Bundesregierung / Malchow: Politik muss unverzüglich klares Signal für besseren Schutz von Polizisten senden
- GdP-Vize Radek fordert massive Investitionen und Fingerspitzengefühl im Umgang mit Asylbewerbern
- GdP zu neuem Gesetzentwurf für Vorratsdatenspeicherung / Radek: Polizeiliche Praxis muss Maßstab sein
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen

