Rundfunkstaatsvertrag: Hohe Hürden für Online-Angebote beschlossen / Verbraucherzentrale Bundesverband sieht nun Länderparlamente in der Pflicht
(Berlin) - Ein herber Schlag für die Gebührenzahler ist die gestrige (23. Oktober 2008) Entscheidung der Ministerpräsidenten zum 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Das kritisiert der Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv). "Die Länderparlamente müssen dieser Politik die rote Karte zeigen. Die Gebührenzahler haben einen Anspruch auf ausreichende Informationen auch über das Internet", erklärt Vorstand Gerd Billen. Mit restriktiven Auflagen wollen die Ministerpräsidenten das Online-Angebot der öffentlich-rechtlichen Sender einschränken. Über den Staatsvertrag müssen abschließend die Parlamentarier der Länder entscheiden.
Der Beschluss der Ministerpräsidenten untergräbt nach Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes die Zukunftsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Zudem verfehlt er das Ziel, eine faire Balance zwischen den Ansprüchen der Gebührenzahler und den wirtschaftlichen Interessen der Zeitungs- und Zeitschriftenverlage zu schaffen. So sollen textbasierte Online-Informationen der Öffentlich-Rechtlichen nur noch zulässig sein, soweit sie an Sendungen gekoppelt sind. Die Verweildauer soll pauschal auf sieben Tage begrenzt werden, bei bestimmten Sportübertragungen sogar auf nur 24 Stunden. Ein kompliziertes Verfahren (Drei-Stufen-Test) soll außerdem darüber entscheiden, welche Online-Angebote überhaupt im Netz verfügbar sein dürfen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband kritisiert, dass neben den künftigen auch die längst bestehenden Telemedienangebote einen Test durchlaufen sollen. "Dieses bürokratische Verfahren wird allenfalls die Programmkosten erhöhen, nicht aber die Programmqualität", so Billen.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband appelliert an die Länderparlamente, im Zuge des Ratifizierungsverfahrens den Vertragsentwurf nicht in der vorliegenden Form passieren zu lassen. Korrekturen wären im Sinne der Gebührenzahler vor allem in den Punkten Verfügbarkeit, Genehmigungsverfahren und Umfang des Online-Angebots notwendig. Zudem fordert der Verband von der EU-Kommission, ihre grundsätzlich skeptische Haltung gegenüber dem gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu revidieren.
Quelle und Kontaktadresse:
vzbv Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Pressestelle
Markgrafenstr. 66, 10969 Berlin
Telefon: (030) 258000, Telefax: (030) 25800218
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen


