Pressemitteilung | Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV)

Satzungskommission der DATEV eG empfiehlt Satzungsänderung und Einberufung einer außerordentlichen Vertreterversammlung am 18. Februar 2005

(Berlin) - In der zweiten Sitzung der Satzungskommission der DATEV eG, am 21. Oktober 2004, wurde einstimmig die Empfehlung beschlossen, die Satzung der DATEV eG zu ändern, um sie für das mitgliedsgebundene Mandantengeschäft bei Vorbehaltsaufgaben zu öffnen. Nach eingehender Diskussion über die Notwendigkeit der Änderung, haben alle Mitglieder sich einvernehmlich für diese Lösung entschieden. In der Satzung soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass die DATEV eG auf ausdrücklichen Wunsch des Genossen seinem Mandanten Software überlässt. In der Satzung wird sichergestellt, dass der DATEV eG die Geschäftsanbahnung mit dem Mandanten nur auf Wunsch des Beraters gestattet ist. Die Satzungskommission wird alle Vertreter anschreiben und sie um Zustimmung zur Einberufung einer außerordentlichen Vertreterversammlung am 18. Februar 2005 ersuchen. Einziger Tagesordnungspunkt wird die Satzungsänderung sein. Der DStV-Arbeitsstab DATEV-Fragen bittet alle Vertreter um Unterstützung.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV) Littenstr. 10, 10179 Berlin Telefon: 030/278762, Telefax: 030/27876799

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