Pressemitteilung | Deutscher Tierschutzbund e.V.
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Schächten bleibt Thema: Deutscher Tierschutzbund fordert Ministerpräsidenten auf zu handeln!

(Berlin) - Auch nach dem aus Tierschutzsicht skandalösen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Thema Schächten kämpft der Deutsche Tierschutzbund weiter gegen das betäubungslose Schlachten. In einem Brandbrief nimmt der Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, Wolfgang Apel, die Ministerpräsidenten persönlich in die Pflicht. Die Forderung: Änderung des Tierschutzgesetzes.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat kürzlich ein aus Tierschutzsicht fatales Urteil gefällt, wonach das Schlachten ohne Betäubung unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen sein soll. Als Konsequenz des Urteils sollen die Bundesländer nun eine Bundesratsinitiative starten, mit der das Tierschutzgesetz geändert wird. Das Land Hessen hat einen solchen Antrag bereits vorgelegt, wonach Ausnahmegenehmigungen künftig an den Nachweis gebunden werden sollen, dass es beim Schächten nicht zu erheblich mehr Schmerzen und mehr Leiden der Tiere kommt als beim üblichen Schlachten mit Betäubung. Der Deutsche Tierschutzbund unterstützt dies als einen möglichen ersten Schritt, fordert aber das Schächten endgültig und ohne „juristisches Schlupfloch“ zu verbieten.

„Das föderale Prinzip kann Tierleid verhindern. Das ist unsere Botschaft“, erklärt Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes zur Initiative, das Tierschutzgesetz als Konsequenz aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu ändern. „Das ist mit einer Änderung in einem raschen parlamentarischen Verfahren möglich“, erläutert Apel.

Gemeint ist der § 4 a Abs. 2 Nr. 2 Tierschutzgesetzes, der die Ausnahmeregelung für ein betäubungsloses Schlachten enthält. Genau auf diesen Paragrafen hatte sich u.a. das Bundesverwaltungsgericht in einer Urteilsbegründung berufen.

Das Urteil des BVerwG hat nur Bindungswirkung gegenüber den Prozessbeteiligten, betont der Deutsche Tierschutzbund. Es ist nach wie vor Aufgabe der örtlich zuständigen Behörden über die Erteilung von, Ausnahmegenehmigungen zum Schächten zu entscheiden. Der Deutsche Tierschutzbund fordert daher von den Ländern und den untergeordneten Behörden, dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtshofes Leipzig keine absolute Bindungswirkung beizumessen: Für das am 31. Dezember beginnende Opferfest Kurban Bayrami/Id Al-Adah darf es keine Genehmigungen zum Schächten geben, so Apel. Ferner sind die zuständigen Stellen aufgefordert, in den kommenden Tagen alle Orte, an denen eine Schächtung durchgeführt werden könnte, verstärkt zu kontrollieren.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Tierschutzbund e.V. Pressestelle Baumschulallee 15, 53115 Bonn Telefon: (0228) 604960, Telefax: (0228) 6049640

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