Pressemitteilung | Bauherren-Schutzbund e.V.

Schallschutz ABC

(Berlin) - Gemeinsam mit dem Fraunhofer Informationszentrum Raum und Bau IRB hat der Bauherren-Schutzbund e.V. ein kurz gefasstes ABC des Schallschutzes aufgelegt. Der Schallschutz gilt als wichtiges Qualitätsmerkmal für Immobilien. Da seine Qualität wiederum schwer zu definieren ist, will der Ratgeber grundlegendes Wissen zum Schallschutz vermitteln und aufzeigen, was Bauherren und Immobilienkäufer beachten sollten.

Geräusch oder Lärm: Die Wahrnehmung ist subjektiv. Faktoren wie Lebenssituation oder Stressdisposition beeinflussen, ob Geräusche als störend, neutral oder angenehm wahrgenommen werden. So wird Lärm von Nachbarn, zu denen ein gutes Verhältnis besteht, als weniger störend empfunden. Allerdings nerven in der Regel Melodien, verständliche Unterhaltungen oder Badgeräusche von nebenan. Zu unangenehmen Schallquellen zählt Lärm durch Verkehr und Gewerbebetriebe - vor allem auch, wenn er unvorhergesehen auftritt. Vibrationen der Haustechnik nach nicht fachgerechtem Einbau zählen zu Sondergebieten des Schallschutzes.

Wie sich Geräusche ausbreiten, wird im nächsten Abschnitt behandelt. Dabei ist zwischen Luft- und Körperschall zu unterscheiden, die als Druckschwingungen der Luft oder Schwingungen in festen Körpern übertragen werden. Die Ausbreitung ist ein physikalisch komplexer Vorgang, wobei bei der Schalldämmung auf den für den Menschen hörbaren Frequenzbereich zu achten ist.

Der Ratgeber informiert, worauf es beim Schallschutz innerhalb und zwischen den Wohnungen ankommt. So können Maßnahmen gegen Schallentstehung und zur Schallabsorption getroffen werden. Zwischen den Nutzungseinheiten steht die Schalldämmung im Vordergrund. Erklärt wird, welche baulichen Trennungen geeignet sind. Eine gesonderte Fachplanung kann erforderlich werden.
Ein nächster Abschnitt erläutert, wo Kennwerte für Schallschutz definiert sind, welche aktualisierten Mindestanforderungen an die Schalldämmung vorliegen und was empfehlenswert ist. Ein besserer als in der Norm geforderter Schallschutz muss vor Planungsbeginn vertraglich vereinbart werden. Zu beachten ist allerdings, dass dieser höhere Planungs- und Baukosten nach sich zieht.

Konkrete Tipps für Bauherren und Immobilienerwerber halten die folgenden Abschnitte bereit. So sollten beim Neubau von vornherein verbindliche Vereinbarungen über den gewünschten Schallschutz getroffen werden. Dieser fließt in die Grundrissgestaltung und die Auslegung der Bauteile und Anlagen ein. Die Bauausführung sollte sorgfältig kontrolliert werden, denn Probleme wirken sich auch auf den Schallschutz aus.
Auch beim Immobilienkauf kann der Erwerber seine Vorstellungen zum Schallschutz mit dem Verkäufer vertraglich vereinbaren. Dabei empfiehlt sich, den Schallschutz zahlenmäßig zu erfassen. Unpräzise Angaben führen nicht selten zu jahrelangen Rechtsstreiten. Bei Umnutzung von Gebäuden ist zu beachten, dass erreichbarer Schallschutz von der vorhandenen Bausubstanz abhängt und nur begrenzt zu verbessern ist.
Wie mit einfachen Mitteln Lärm zu vermeiden ist, auch dazu gibt es Hinweise. Dabei helfen z.B. Abdichtungen an Fenstern und Türen, Filzgleiter unter Möbeln, Schallentkoppelungen haustechnischer Anlagen und vor allem: gegenseitige Rücksichtnahme.

Der Ratgeber schließt mit Informationen zum Serviceangebot der Verbraucherschutzorganisation. BSB-Bauherrenberater helfen, während des Planens und Bauens auch den Schallschutz als wichtigen Faktor für die Qualität eines Gebäudes zu sichern.
Ein letzter Tipp gilt der Kontrolle des Schallschutzes und Institutionen, die die Qualität vorhandenen Schallschutzes prüfen können.

Quelle und Kontaktadresse:
Bauherren-Schutzbund e.V. Pressestelle Kleine Alexanderstr. 9/10, 10178 Berlin Telefon: (030) 3128001, Fax: (030) 31507211

(sy)

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