Pressemitteilung | Verbraucherzentrale Sachsen e.V.
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Schnee und Eis - nicht immer schön / Verbraucherzentrale Sachsen berät zu wichtigen Fragen des Versicherungsschutzes

(Leipzig) - Bei Temperaturen um die minus 20 Grad und bis zu 30 cm Neuschnee pro Nacht wächst täglich die Gefahr, auszurutschen und sich erheblich zu verletzen. Schwere Unfälle, aber auch Sachschäden sind an der Tagesordnung und können mit erheblichen finanziellen Folgen verbunden sein.

Haus- und Grundbesitzer haben auf Bürgersteigen vor ihrem Objekt für die Verkehrssicherheit zu sorgen und sind daher verpflichtet, die Gehwege von Schnee und Eis freizuhalten. "Das heißt zwar nicht, dass aller 10 Minuten der Schnee weggeschaufelt werden muss", informiert Andrea Heyer, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. "Es darf nur keine erhöhte Rutschgefahr entstehen."

Doch mit Schneeschieben allein ist der Verkehrssicherungspflicht oft noch nicht Genüge getan. Hauseigentümer müssen auch dafür sorgen, dass sich Fußgänger nicht durch Dachlawinen oder herunter brechende Eiszapfen verletzen. Schneegitter oder Warnschilder sind hier angebracht. Passiert dennoch ein Schaden, kann der dafür Verantwortliche hoffentlich auf die richtige Versicherung zurückgreifen.

Die Privathaftpflichtversicherung schützt vor Schadenersatzforderungen von verletzten Fußgängern - selbst wenn es der Hauseigentümer beispielsweise mit seinen Räum- und Streupflichten nicht so genau genommen hat. Bei Eigentümern von Mehrfamilienhäusern tritt in diesem Fall deren Haus- und Grundstückseigentümer-Haftpflichtversicherung ein.

Doch nicht immer kann für einen Unfall mit dauerhaften gesundheitlichen Folgen ein Anderer zur Verantwortung gezogen werden. Leistungen aus einer eigenen privaten Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherung sind dann für den Betroffenen besonders wichtig.

Die Schnee- und Eismassen auf den Dächern der Häuser werden aber nicht nur für Menschen, sondern auch für die Gebäude selbst zur Gefahr. Unter der tonnenschweren Last können Dächer durchaus beschädigt werden. "Auf Entschädigung kann hier nur hoffen, wer zu seiner Wohngebäudeversicherung auch eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen hat", sagt Heyer.

Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucherzentrale Sachsen e.V. Pressestelle Brühl 34-38, 04109 Leipzig Telefon: (0341) 696290, Telefax: (0341) 6892826

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