Pressemitteilung | Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH)
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Schülerförderung ist keine Aufgabe der Arbeitslosenversicherung

(Berlin) - Zu den Plänen der Bildungs- und Forschungsministerin Annette Schavan, an 1.000 Schulen sogenannte Berufseinstiegsbegleiter einzusetzen, die von der BA finanziert werden, erklärt der Geschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), Holger Schwannecke:

„Beitragsmittel der Arbeitslosenversicherung dürfen nicht für die Förderung lernschwacher Jugendlicher an Schulen eingesetzt werden. Es ist eine Kernaufgabe der schulischen Bildung, den Schülern die für einen erfolgreichen Berufseinstieg erforderlichen schulischen Basisqualifikationen zu vermitteln. Wenn Schulen im Einzelfall mit dieser Aufgabe überfordert sind, müssen die Länder ihre immer wieder eingeforderte Bildungshoheit wahrnehmen. Dazu gehören auch Förderangebote – selbstverständlich finanziert aus dem allgemeinen Steueraufkommen. Von der 7. Klasse an lernschwachen Schülern einen Berufseinstiegsbegleiter zur Seite zu stellen, ist weder eine Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit noch ist sie aus Beitragsmitteln der Arbeitslosenversicherung zu finanzieren.

Das Handwerk fordert die Bundesregierung eindringlich auf, der Bundesagentur für Arbeit nicht immer wieder neue versicherungsfremde Aufgaben aufzubürden. Vielmehr sollte endlich der arbeitsmarktpolitische Instrumentenkasten konsequent entrümpelt werden, um Spielräume für weitere Beitragssatzsenkungen zu schaffen.“

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH) Alexander Legowski, Leiter, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Mohrenstr. 20/21, 10117 Berlin Telefon: (030) 20619-0, Telefax: (030) 20619-460

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