Pressemitteilung | Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen e.V. - Der Flughafenverband (ADV)
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Sicherheitsregelungen an Flughäfen, die kein Mensch braucht / ADV wendet sich gegen möglichen Schildbürgerstreich der EU

(Berlin) - Der Bundesverband der deutschen Flughäfen wendet sich gegen aktuelle Überlegungen der EU-Kommission, die bestehenden Regelungen zu den Sicherheitskontrollen an den Flughäfen weiter zu verschärfen.

Bereits heute klagen die Fluggäste über unzumutbar erscheinende Beeinträchtigungen des Reisekomforts. Schuld daran sind EU-Regelungen, deren Nutzen für die Sicherheit fraglich erscheinen. Durch die bereits in Kraft getretene Beschränkung von Flüssigkeiten im Handgepäck müssen Fluggäste heute schon an Sicherheitskontrollstellen erhebliche Beeinträchtigungen in Kauf nehmen. Da Flugreisende nur noch Flüssigkeiten in Einzelbehältnissen mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 100 ml mit sich führen dürfen, diese wiederum in einem durchsichtigen, wieder verschließbaren, maximal 1 Liter fassenden Plastikbeutel verpackt, ging die Durchsatzrate an den Fluggastkontrollstellen europaweit um bis zu 30 Prozent zurück. Eine spürbare Verbesserung der Situation an den Kontrollstellen erreichen die Flughäfen nur durch einen erheblichen Personalmehraufwand. Die an den Fluggastkontrollstellen einbehaltenen Flüssigkeiten müssen durch die Flughafenbetreiber entsorgt werden. Allein am Flughafen Frankfurt fallen pro Tag etwa 3 t zu entsorgende Flüssigkeiten an.

Damit nicht genug: Der nächste EU-Schildbürgerstreich zeichnet sich bereits ab. Die EU-Kommission plant die Größe des Handgepäcks verbindlich zu regeln. Künftig sollen Reisende nur noch kleine Koffer mit den maximalen Abmessungen 56 cm x 45 cm x 25 cm mit in das Flugzeug nehmen dürfen. Dies hätte zur Folge, dass alle größeren Gepäckstücke am Check-in-Schalter aufgegeben werden müssen. Umsteigepassagiere, die aus nicht EU-Staaten einreisen, müssten sogar das Handgepäck abgenommen bekommen. Die Konsequenzen wären lange Schlangen an den Check-in-Schaltern, neue Kontrollstellen im Terminal und Verzögerungen an den Flughäfen mit hohem Interkontinental-Umsteigeverkehr. Da vielfach die vorhandenen Gepäckförderanlagen für die zusätzlichen Koffer nicht ausreichen, wären neben hohen Kostenbelastungen auch Verspätungen die direkte Folge.

Auf Druck der Luftverkehrsindustrie hat gestern (01. März 2007) die EU-Kommission mit den Mitgliedstaaten vereinbart, die bereits für den 6. Mai 2007 geplante Einführung einer Begrenzung der Handgepäckgröße um mindestens sechs Monate zu verschieben.

Mit der Verschiebung des Einführungsdatums bei der Handgepäckregelung hat die EU-Kommission auf die Bedenken der Luftverkehrsindustrie reagiert und einen richtigen Schritt unternommen. Wenngleich Verschoben nicht Aufgehoben bedeutet.

Hierzu Ralph Beisel, Geschäftsführer der ADV: „Im Sinne eines sicheren, aber auch effizienten Luftverkehrs sollten alle Maßnahmen unterbleiben, die wenig zielführend sind. Zur Vermeidung einer Überregulierung ist es zwingend erforderlich, jede neu einzuführende Maßnahme zunächst einer Risikoanalyse zu unterziehen und auch Nutzen und Kosten einer solchen Maßnahme zu berücksichtigen. Der deutsche Flughafenverband (ADV) fordert die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten auf, das Vorhaben einer verschärften Größenbeschränkung für Handgepäck ganz fallen zu lassen und auch die Regelungen zur Beschränkung bei den Flüssigkeiten kritisch zu überprüfen!“

Quelle und Kontaktadresse:
Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) e.V. (ADV) Pressestelle Gertraudenstr. 20, 10178 Berlin Telefon: (030) 310118-0, Telefax: (030) 310118-90

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