Sieg der Bedenkenträger - wieder einmal bleibt der Jugendschutz auf der Strecke / Die Deutsche Kinderhilfe äußert Unverständnis über die Uneinigkeit der Innenministerkonferenz
(Berlin) - Nachdem der Bund im Jahr 2007 entgegen der überwiegenden Auffassung aller Experten (auch das Deutsches Kinderhilfswerk unter Präsident Krüger und die Deutsche Kinderhilfe) des sog. "runden Tisches zum Jugendschutz" vom November 2007 eine bundsgesetzliche Regelung für Testkäufer verweigert hat, wäre es nun endlich an den Ländern gewesen, sich auf den flächendeckenden Einsatz von jugendlichen Testkäufern zu verständigen. Verfehlt sind die Forderungen nach Untersuchungen und der Entwicklung eines "gesamtpädagogischen Konzeptes". Die damit wie in der in Rheinland Pfalz gerade eingeführten Regelung verbundene Überbürokratisierung ist überflüssig und praxisuntauglich. Es ist ein guter pädagogischer und auch gesellschaftspolitischer Ansatz, jugendliche Testkäufer gemeinsam mit den Ordnungsbehörden ab 14 Jahren in den Kampf gegen skrupellose Geschäftemacher einzubeziehen und dadurch zu Verantwortung und Engagement zu erziehen.
Gerade der dramatische Anstieg der Kinder unter 14 Jahren, die nach sog. Komasaufen auf den Intensivstationen mit akuten Alkoholvergiftungen landen, erfordert aber zudem weitergehende Maßnahmen insbesondere der Kommunen:
Die Kommunen sind für die Überwachung des Jugendschutzes zuständig. Sie könnten den skrupellos und unverantwortlich handelnden Geschäftemachern in Gastronomie und Einzelhandel, die Alkohol an Kinder abgeben, das Handwerk legen. Mit flächendeckenden und regelmäßigen Kontrollen sowie dem nun hoffentlich möglichen Einsatz von jugendlichen Testkäufern (Niedersachsen macht dies vorbildlich) könnten die schwarzen Schafe identifiziert werden. Entgegen der bisherigen behördlichen Kuschelpraxis, erwischte Händler lediglich zu ermahnen oder allenfalls mit geringen Bußgeldern zu verwarnen, muss das Gewerbe- und Ordnungsrecht strikter und konsequent angewendet werden, denn Bußgelder bis 100.000 Euro sind auch heute schon möglich. Bei Wiederholung müssen die Verantwortlichen mit dem Entzug der Gewerbeerlaubnis rechnen.
Leider ist den Kommunen die Parkraumbewirtschaftung wichtiger als die Überwachung der Jugendschutzbestimmungen. Parksünder werden auch abends und an Wochenenden ihrer gerechten Strafe zugeführt. Händler hingegen, die Alkohol oder Gewaltspiele an Kinder abgeben, haben dies nicht zu befürchten. Politessen haben für die Kommunen einen höheren Stellenwert als qualifizierte Jugendschutzkontrolleure in den Ordnungsbehörden.
Österreich hat mit der Pflicht der Eltern, die Kosten für die Rettungseinsätze und für die medizinische Behandlung übernehmen zu müssen, beste Erfahrungen gemacht. Auch in Deutschland darf es nicht länger Aufgabe der Solidargemeinschaft der Versicherten sein, die offenkundige Vernachlässigung der Aufsichtspflicht der Eltern zu subventionieren. Kliniken müssen zudem verpflichtet werden, die Fälle an das zuständige Jugendamt weiterzuleiten.
"Allgemein gilt, die Alkoholabgabe an Kinder muss zum absoluten "no go" in unserer Gesellschaft werden und entsprechend geächtet und sanktioniert werden. Dass heute die Innenminister dieses Thema wieder "auf die lange Bank geschoben haben", ist ein schwerer Rückschlag im Kampf gegen skrupellose Geschäftemacher", so Georg Ehrmann, Vorsitzender der Deutschen Kinderhilfe.
Für Fragen und weitere Auskünfte steht Ihnen der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Kinderhilfe, Georg Ehrmann, gerne unter der nachfolgenden Adresse sowie der Mobilnummer 0170 / 160 0732 zur Verfügung.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Kinderhilfe e.V.
Julia Gliszewska, Sprecherin des Vorstandes
Schiffbauer Damm 40, 10117 Berlin
Telefon: (030) 24342940, Telefax: (030) 24342949
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