Pressemitteilung | Verbraucherzentrale Sachsen e.V.

Sind Gewährleistung und Garantie dasselbe? / Schon gewusst? Die größten Irrtümer im Verbraucheralltag

(Leipzig) - Die Begriffe Garantie und Gewährleistung werden nicht nur häufig verwechselt, viele Verbraucher und sogar manche Verkäufer halten sie für ein und dasselbe - dabei handelt es sich um zwei grundverschiedene Dinge:

"Der kleine, aber entscheidende Unterschied besteht darin, dass dem Käufer bereits laut Gesetz ein Gewährleistungsrecht zusteht, während eine Garantie grundlegend freiwillig ist", informiert Anne-Katrin Wiesemann von der Verbraucherzentrale Sachsen.

Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Kunden eine mangelfreie Ware zu verkaufen. Liegt dann ein Mangel vor, hat der Käufer einen Anspruch auf Nacherfüllung. Die Gewährleistungsfrist hierfür beträgt grundsätzlich 24 Monate und kann bei einem Kauf bei Herstellern bzw. Unternehmen nicht ausgeschlossen werden.

Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung kann der Verkäufer oder Hersteller des Produktes auch ein Garantieversprechen abgegeben. "Die Garantie ist keine gesetzliche Pflicht, sondern eine absolut freiwillige Leistung", so Wiesemann. Sie darf die gesetzliche Gewährleistung in keinem Fall verringern oder ersetzen. Eine Garantie bezieht sich meist auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile oder des gesamten Produktes über einen bestimmten Zeitraum. So ist der Eintritt eines Garantiefalls oft an bestimmte Bedingungen geknüpft und auch die Leistung kann der Hersteller oder Verkäufer selbst gestalten. Auch wenn die Gestaltungsräume hier sehr groß sind, muss der Garantiegeber die gewährten Rechte aber auch einhalten.

Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucherzentrale Sachsen e.V. Pressestelle Katharinenstr. 17, 04109 Leipzig Telefon: (0341) 696290, Fax: (0341) 6892826

(cl)

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